08.06.2022 - 6.1 Statistik zum Personenkreis der Geflüchteten au...

Beschluss:
zur Kenntnis gegeben
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Wortprotokoll

Ab 01.06.2022 läuft der Übergang in den Rechtskreis SGB II. Durch proaktives Wirken des Amtes für Jugend, Soziales und Asyl und Hanse-Jobcenters wurde eine  Verwaltungsvereinbarung geschlossen, um den Übergang vorzubereiten.

54 % der ukrainischen Antragsteller haben ihren Antrag auf SGB II-Leistungen digital eingereicht.

Die HRO liegt mit der Flüchtlingsunterbringung über der Erfüllungsquote. Über das FREE-System werden Geflüchtete in andere Bundesländer, die unter der Quote liegen, weitergeleitet. HRO und Schwerin sind derzeit von der Verteilung ausgenommen.

Die HM wurde freigezogen und die Notunterkunft nun in der Industriestraße 12 eröffnet.

Eine Unterbringung von 300 Personen binnen 3 Stunden wäre dort möglich.

Weiterhin sind die Flüchtlingsunterkünfte (FU) Elbotel und BestWestern in den stabilen Betrieb gegangen.

Auch in der FU Petersdorfer Straße sind bereits Geflüchtete untergebracht.

2 Wohnschiffe im Fischereihafen sollen nach Beauftragung eines Betreibers zeitnah in Betrieb genommen werden. 

In einer Containeranlage sollen weitere Plätze für ca. 150 Personen geschaffen werden.

 

Auf Nachfrage, warum nur 50 von 111 Wohnungen übergeben wurden, informiert die Verwaltung, dass es am Personalmangel im Amt für Jugend, Soziales und Asyl liegt. Ein stadtinternes Interessenbekundungsverfahren ist angestoßen, um den Bereich  Wohnraumakquise und -einrichtung zu unterstürzen.

 

Betreiber der Einrichtungen sichern auch die medizinische Versorgung ab.

Krankenbehandlungsscheine werden auch per Post zugeschickt.

Viele Geflüchtete haben aber auch schon eine Krankenkassenkarte erhalten.

 

Da, wo selbst gekocht werden kann, erfolgt keine Versorgung. Die Personen sind aufgefordert, ihre Lebensmittel selbst zu beschaffen und sich in den Gemeinschaftsküchen zu versorgen.

Da, wo keine Gemeinschaftsküchen sind, ist Versorgung über Essenanbieter in ausreichendem Maße gewährleistet.

 

Die psychosoziale Betreuung durch psychologische Psychotherapeuten scheint, gerade mit der Sprachkompetenz, nicht ausreichend zu sein.

Die Co-Finanzierung der neuen und freiwilligen Leistung „Psychosozialen Zentrums“ kann aufgrund des noch nicht genehmigten Haushaltes derzeit nicht umgesetzt werden. Es ist auch eine finanzielle Unterstützung

 

Der Impfstatus der Geflüchteten ist sehr unterschiedlich, aber geringer als in der hiesigen Bevölkerung. Es müssen verstärkt Angebote gemacht werden. Die erfolgen u.a. im Rahmen der Schul- und Kitaanmeldungen, für deren Besuch eine Masernimpfung Voraussetzung ist.

 

Die Infovorlage wird zur Kenntnis genommen.