08.06.2022 - 3 Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 2...

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Wortprotokoll

Innerhalb der Frist ist folgender Einwand eingegangen.

 

Unter TOP 7.1 Punkt 3 muss es nach Satz 2 heißen:

Auf Grundlage der Urteile erfolgt die Berechnung der Angemessenheit der Bedarfe für KdU in Anlehnung an das Wohngeldgesetz.  

Die Gesamtangemessenheitsgrenzen der Übergangsregelung ergeben sich gegenwärtig aus dem Tabellenwert gem. § 12 Wohngeldgesetz (WoGG), einem Sicherheitszuschlag in Höhe von bis zu 10 % sowie den Heizkosten des Heizspiegels für Deutschland.

Satz 3 und 4 werden gestrichen.

 

Die Niederschrift gilt als mehrheitlich bestätigt.