19.05.2022 - 3.1 „Wärmeplan Rostock 2035“...

Beschluss:
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Wortprotokoll

Herr Matthäus führt in die Thematik der Klimaneutralität und das Freimachen von fossilen Energieträgern mit den drei großen Sektoren Abwärme, Umweltwärme und Biomasse ein. Frau Zander und Herr Hempfling stellen anschließend den Wärmeplan in einer Präsentation vor. Diese ist der Niederschrift als Anlage beigefügt. Ziel des kommunalen Wärmeplans ist, eine Strategie aufzuzeigen, wie eine klimaneutrale Wärmeversorgung in Rostock erreicht werden kann. Die Beschlussvorlage ist daher ein wichtiges Planungsinstrument für die Verwaltung und städtische Unternehmen. Frau Zander berichtet von mehreren Fachgutachten, in denen die im Stadtgebiet vorhandenen Potentiale für erneuerbare Wärme untersucht wurden. Die Erarbeitung des Wärmeplans wurde durch die „Projektgruppe Wärmeplan“ begleitet, die als Beirat fungierte. Für jedes Fachgutachten wurde ein eigener Fachbeirat eingerichtet, der externe Fachkundige in die Entwicklung der Gutachten einbezog. In vier öffentlichen Fachforen bestand die Möglichkeit, sich als interessierter Bürger in den Prozess einzubringen. Herr Hempfling erläutert technische Details und stellt dazu exemplarisch die Fachgutachten Großwärmepumpen, Saisonalwärmespeicher und Energiesystemmodellierung vor.

 

Herr Rohde erkundigt sich, inwieweit der Wärmeplan sozialverträglich und bezahlbar ist und wie eine Preisstabilität für den Bürger, auch im Hinblick auf die hohen Investitionskosten erreicht werden kann. Frau Zander erläutert, dass die Prognose der zukünftigen Entwicklung des Wärmebedarfs und eine Kostenschätzung aus 2021 den Investitions- und Betriebskosten gegenüber gestellt wurden. Im Ergebnis ist die Nutzung klimaneutraler Wärme im Vergleich zur Fortsetzung der fossilen Wärmeerzeugung langfristig günstiger.

Herr Brincker erbittet in diesem Zusammenhang um die Darlegung der Prognose für eine Vergleichbarkeit des Ist- und Soll-Zustands des Wärmebedarfs.

 

Herr Rohde fragt, ob ein Abrücken von der Fernwärme in Randgebieten und damit ein Aufheben des Anschlusszwangs gemäß Fernwärmesatzung in Betracht gezogen werden. Frau Zander informiert, dass die Erschließung neuer Randgebiete mit Fernwärme wirtschaftlich nicht sinnvoll ist. Dort wo Bestandsleitungen vorhanden sind, sollten diese vollständig genutzt werden, da ein Rückbau bedeutet, sich völlig autark zu versorgen. Herr Rohde kritisiert, dass der Anbieter von Fernwärme nicht frei gewählt werden kann. Dagegen besteht beim Gasanbieter die Möglichkeit der Anbieterwahl. Frau Zander sagt, dass kein Anschlusszwang besteht, wenn der CO2-Wert der alternativen Wärme geringer ist als bei der Fernwärme.

Weiterhin sieht Herr Rohde die Netzverluste in Höhe von 19 Prozent als problematisch und kritisiert, dass diese zu wenig berücksichtigt werden. Er regt an, die Priorität auf eine bessere Dämmung der Rohre zu legen. Frau Zander erklärt, dass das Netz jährlich entsprechend überprüft wird.

 

Frau Knitter (Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus) spricht sich gegen die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Freiflächen aus. Frau Zander sagt, dass die Errichtung auf Dachflächen Vorrang hat und geprüft wird. Es gilt jedoch, je größer die Fläche, desto wirtschaftlicher ist die Anlage.

 

Herr Mahrt (Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus) gibt zu bedenken, dass eine umfassende Flächensicherung z.B. für die Erdspeicherbecken notwendig ist. Ebenso weist er hinsichtlich der Flächensicherung für Photovoltaikanlagen daraufhin, dass gleichermaßen Freiflächen für die Weiterentwicklung der Stadt Rostock benötigt werden. Frau Zander informiert, dass dieser Abwägungsprozess bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans erfolgen wird. Herr Engelmann (Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung) ergänzt, dass die Bürgerschaft beim Flächennutzungsplan nachhaltig entscheiden muss, wie Flächen genutzt werden sollen.

 

Frau Krüger (Bau- und Planungsausschuss) erkundigt sich hinsichtlich der Förderanträge für zwei Quartiere, wo diese Quartiere geplant sind und wie groß diese sind. Frau Zander sagt, dass es ein Quartier mit Fernwärmeanschluss und ein Quartier ohne Fernwärmeanschluss sein wird. Einen genauen Standort kann Frau Zander nicht benennen. Insgesamt ist die Sanierung von 20 Quartieren in der Zukunft geplant.

 

Frau Wandt (Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus) fragt, ab wann mit der Wärmeeinspeisung aus der Klärschlammverbrennungsanlage gerechnet wird. Frau Zander antwortet, dass momentan noch kein Termin feststeht.

 

Herr Winter (Finanzausschuss) möchte gern wissen, was die Voraussetzungen für die Standorte der Erdbecken sind und ob Solarthermie eine Berücksichtigung findet. Frau Zander erklärt, dass für die Standortsuche die Nähe zu einer leistungsfähigen Fernwärmeleitung und zu Erzeugern, die Größe und der Zuschnitt von Bedeutung sind. In den Erzeugerparks befinden sich keine solarthermischen Anlagen.

 

Herr Hannemann (Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung) regt an, die Wohnungsgenossenschaften bei der Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Dächern hinsichtlich der Beteiligung stärker in die Pflicht zu nehmen. Frau Zander informiert, dass die WIRO auf einigen Dächern PV-Anlagen installiert hat. Jedoch insgesamt steht den Wohnungsgesellschaften das Genossenschaftsrecht entgegen. Die Wohnungsbaugenossenschaften haben die Vermietung als Kerngeschäft, nicht die Stromerzeugung. Der Strom darf nur für gemeinschaftlich genutzte Bereiche weitergeben werden. Demnach dürfen die WG´s den Strom der PV-Anlagen nicht auf die Mieter umlegen, sie dürfen die Dächer aber auch nicht verpachten. Überdies erhalten die WG´s wenig Förderung für die Errichtung von PV-Anlagen.

Weiterhin schlägt Herr Hannemann vor, Solarparks höher zu errichten, sodass die darunter liegende Fläche anderweitig nutzbar bleibt. Frau Zander erklärt, dass dieses Verfahren von landwirtschaftlichen Flächen bekannt ist und berücksichtigt wird.

Überdies sieht auch Herr Hannemann den Fernwärmeanschlusszwang bei einer Monopolstellung als problematisch. Herr Jaeger (Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus) erklärt, dass dies in § 15 KV M-V geregelt ist. Weiter sieht Herr Jaeger die Fernwärme als großen Vorteil, an dem unbedingt festgehalten werden sollte. Ergänzend erklärt Herr Jaeger, dass die sogenannten „no regret-Maßnahmen“ aus dem Wärmeplan entscheidende Maßnahmen sind, die in jedem Falle umgesetzt werden sollten. Es gilt die Stromproduktion an erneuerbare Energien anzupassen. Herr Porst stimmt dem zu und spricht sich auch für den Wärmeplan aus. Er sagt, dass die Technologien reif sind und die Wärmewende wirtschaftlich machbar ist.

Herr Sauter gibt zu bedenken, dass bei der Flächensicherung der Platzbedarf für Photovoltaikanlagen, Industrieflächen wie auch Wohnflächen berücksichtigt werden. Weiter vermisst Herr Sauter eine genaue Kostendarstellung im Wärmeplan. Hinsichtlich der Großwärmepumpen informiert Herr Sauter, dass solche bei der AIDA 2002/2003 eingesetzt wurden und diese Probleme in der Funktionalität aufgewiesen haben. Daher warnt er vor dem Einsatz solcher Wärmepumpen in der Warnow und der Ostsee.

Frau Zander erklärt, dass sich die Technik verbessert hat und aus Fehlern der Vergangenheit gelernt wurde.

Bezugnehmend auf die Kosten betont Herr Jaeger (Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus), dass das Risiko der absoluten Preissteigerung in der jetzigen Zeit liegt und das Einzige, was derzeit die Preise senkt, die Verwendung erneuerbarer Energien ist.

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister unter Berücksichtigung des „Wärmeplans 2035 für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock“ (Anlage 1),

 

  1. dass aus dem Wärmeplan abgeleitete Projektbausteine und Umsetzungsmaßnahmen konsequent an den Strategien und Zielen des Wärmeplans ausgerichtet werden mit den Zielen Klimaneutralität bis 2035 gemäß Bürgerschaftsbeschluss Nr. 2020/AN/1447, Stärkung der regionalen Wirtschaft und Erhöhung der Resilienz (Unabhängigkeit von Energieimporten) durch Investitionen in die Nutzung lokaler Wärmequellen,
     
  2. die bisherige Projektgruppe Wärmeplan als Wärmebeirat mittels separater Beschlussfassung bezüglich der Aufgaben und Zusammensetzung fortzuführen, um den Umsetzungsprozess zu begleiten und so die Funktion eines fachlichen Gremiums im Hinblick auf den Umsetzungsplan wahrzunehmen.
    Die Zwischenergebnisse werden dokumentiert und der Bürgerschaft regelmäßig zur Information vorgelegt. Eine wichtige Rolle spielt dabei der Transformationsplan für die Fernwärmeerzeugung,
     
  3. die Ziele aus dem Wärmeplan gemeinsam mit den relevanten Akteurinnen und Akteuren zu verfolgen, entsprechende Vereinbarungen zu schließen und die Maßnahmen/ Handlungs-empfehlungen im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten umzusetzen.
     

Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung im Rahmen der Beschlussfassung zum jeweiligen Haushalt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock bzw. den Wirtschaftsplänen der städtischen Beteiligungen und Eigenbetrieben.

 

 

Gemäß TOP 2 erfolgt die Abstimmung über die Beschlussvorlage in der nächsten Sitzung.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen