27.04.2022 - 6.3 Bebauungsplan Nr. 16.SO.197 für das Sondergebie...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Maronde erläutert, dass mit dem Bebauungsplan die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für den Fortbestand und die Weiterentwicklung der jetzigen Nutzungen auf dem Gelände der Küstenmühle geschaffen werden. Es handelt sich um einen B-Plan für ein Sondergebiet für gewerbliche Nutzungen mit sozialem Schwerpunkt. Neu ist das Wohnen der behinderten und benachteiligten Menschen auf dem Gelände der Küstenmühle. Für die Wohnnutzung sind Maßnahmen zum Lärmschutz zu treffen. Dafür ist im Bebauungsplan eine 6 m hohe Lärmschutzwand entlang der BAB 19 vorgesehen. Die gewerbliche Entwicklung auf dem Gelände ist auch weiterhin möglich.

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:
 

  1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplans
    Nr. 16.SO.197 für das Sondergebiet “Küstenmühle“ hat die Bürgerschaft mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.
     
  2. Aufgrund des § 10 i.V.m. § 13a des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) sowie nach § 86 der Landesbauordnung (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V S. 344), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Juni 2021 (GVOBl. M-V S. 1033), beschließt die Bürgerschaft die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 16.SO.197 für das Sondergebiet “Küstenmühle“

    begrenzt:
    im Süden:           durch die Bundesautobahn A19
    im Westen:           durch die L 22 (Hinrichsdorfer Straße),
    im Norden und Osten:  durch Brachflächen bzw. landwirtschaftliche Nutzflächen

    bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.
     
  3. Die Begründung (Anlage 3) wird gebilligt.
     
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Abstimmungsergebnis zur Beschlussvorlage 2022/BV/3110:

 

Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

10

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage