27.04.2022 - 5.1 Haushaltssatzungen der Hanse- und Universitätss...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Verwaltung übernimmt die Einführung in den Teilhaushalt 50 (Anlage Präsentation).

 

Nachfragen,

- ob Änderungsanträge vorliegen: ist dem Amt für Jugend, Soziales und Asyl nicht bekannt.

- zur Anzahl der Bedarfsgemeinschaften: ist entsprechend der Flüchtlingssituation aus der Ukraine nach dem Asylbewerberleistungsgesetz angepasst

- zum benannten HaSiKo: deckt damit eine mittelfristige Finanzplanung ab

- zu Asylkosten: nicht alle Kosten werden erstattet

- zu Haushaltsresten und zum Umfang: Investive HH-Reste ja, Verwaltungshaushalt muss ausgeglichen sein, TH50 war nicht auskömmlich, es musste eine überplanmäßige Bewilligung eingebracht werden

- zur Stelle „Betreuung Seniorenbeirat“, soll wohl nicht mehr besetzt werden: ist dem Bereich des OB zugeordnet und die Frage kann daher nur von dort beantwortet werden, wer zukünftig die Aufgabe wahrnehmen soll

- zum Nachtrag 3009-02 zum „Pool von Mitarbeitern zur Krisenbewältigung“: stehen derzeit nicht im Stellenplan, Stellen sind dem Hauptamt zugeordnet und werden bei Bedarf in den Ämtern eingesetzt.

Dem kann der Ausschuss nicht zustimmen, da keine eindeutige Zuordnung zu den Ämtern erfolgt ist.

 

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Beschluss:

1. Die Haushaltssatzung (Band I Nr. 1) der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Jahre 2022/2023 wird mit Haushaltsplan und Anlagen durch die Bürgerschaft beschlossen (Band I – III, V – VII).

2. Die Bürgerschaft beschließt das Haushaltssicherungskonzept 2022 bis 2025 der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Band I Nr. 9).

3. Die Haushaltssatzungen des Städtebaulichen Sondervermögens der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Haushaltsjahre 2022/2023 werden mit Haushaltsplänen und Anlagen beschlossen (Band IV).   (Anlagen)

 

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Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

5

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

6

 

Abgelehnt