29.03.2022 - 11.1 Haushaltssatzungen der Hanse- und Universitätss...

Beschluss:
zur Kenntnis gegeben
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Wortprotokoll

Frau Zentner

 

Frau Zentner erläutert nun die Haushaltssatzung für 2022/2023.

 

So sei man aufgrund der Covid-19-Pandemie von großen Einbußen auf der Einnahmenseite für die Jahre 2020 und 2021 ausgegangen. Diese seien jedoch aufgrund von nicht planbaren Erstattungen und Kompensationen z.B. vom Bund nicht so groß gewesen wie befürchtet. Doch auch die Erhöhung des Kita-Personalschlüssels und Endgelderhöhungen aufgrund von Tarifverträgen sowie der geplante Ausbau des ÖPNV’s und die BUGA verursachen zusätzliche Kosten.

Daher lässt sich für die Jahre 2022 und 2023 feststellen, dass am Ende des Jahres 2023 nach aktuellem Planungsstand kein Haushaltsausgleich mehr erreicht werden kann, da zu diesem Zeitpunkt auch alle Überschüsse und Vorträge aus vergangenen Jahren aufgebraucht sind. Deshalb wird ein Haushaltssicherungskonzept notwendig sein.

 

 

 

Trotz dessen ist auch der Abbau des Investitionsstaus weiterhin geplant. So sollen in Lichtenhagen beispielweise folgende Projekte umgesetzt werden:

 

  • Investitionen in Schulausstattungen (Grundschule "Rudolf Tarnow", Regionalen Schule „Nordlicht-Schule“, Hundertwasser-Gesamtschule, Berufsschule Alexander Schmorel
  • Investitionen in die Ausstattung des Sportplatzes Sternberger Str. 10
  • Investitionen im Rahmen des „Fördergebietes Lichtenhagen“
  • Neubau einer Gehwegverbindung von der Möllner Str. in Richtung Stadtautobahn
  • Neubau der Verlängerung Mecklenburger Allee bis Elmenhorst
  • Errichtung eines Geh- und Radweges im Lichtenhäger Weg
  • Erhaltung/Auffwertung der Feuchtwiese Kalverradd im Rahmen des B-Planes

 

Auch das Budget für die Ortsbeiräte ist in der neuen Haushaltssatzung wieder eingeplant worden. Hierbei ist jedoch festzustellen, dass die Mittel in vielen Ortsteilen in den vergangen Jahren nicht ausgeschöpft wurden. Hierzu läuft bereits im Stadtamt eine entsprechende Evaluierung.

 

Der Ortsbeirat Lichtenhagen nimmt die Beschlussvorlage zur Kenntnis.