16.03.2022 - 7.1 1. Kleingartenentwicklungskonzept „Grüne Welle ...

Beschluss:
zur Kenntnis gegeben
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Wortprotokoll

Herr Pluntke vom Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen berichtet zum Kleingartenentwicklungskonzept (Anlage).

 

Wenn kein Leerstand besteht, ist das ein Zeichen, dass Bedarf besteht und daher keine Überplanung erfolgen sollte.

1 Garten auf 7 Geschosswohnungen ist der derzeitige Versorgungsgrad, neuer Richtwert ist 1 zu 9, sonst müssten bei steigender Bevölkerungszahl auch mehr Gärten geschaffen werden.

Bei Abwägung der Erhaltungsstufen ist der Flächennutzungsplan berücksichtigt.

Hinweis auf Flächennutzungskonzept „Zukunftsplan“, in dem zu überbauende Flächen ausgewiesen werden.

 

Die Infovorlage wird zur Kenntnis genommen.