22.02.2022 - 7.1 Information zum Aktionärswechsel bei der Stadtw...

Beschluss:
zur Kenntnis gegeben
Reduzieren

Wortprotokoll


- wird zur Kenntnis gegeben

Auf Nachfrage von Frau Dr. Bachmann erläutert Herr Beutel, dass in der Vereinbarung der Aktionärsversammlung ein einmaliges Vorzugsrecht eingeräumt wurde. Das hat auch die HRO in dieser Form mitgetragen. Die WEMAG AG ist legitimiert, ausschließlich in ihrem Konzernverbund, ihre Anteile weiter zu veräußern.