23.02.2022 - 5.5 Dr. Sybille Bachmann (Fraktion Rostocker Bund...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.5
- Datum:
- Mi., 23.02.2022
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- Fraktion Rostocker Bund
- Beschluss:
- abgelehnt
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Parkstr. 51-53 in Rostock-Warnmünde zukünftig entsprechend der folgenden Prämissen - räumlich differenziert - zu entwickeln:
1. Westlicher Teil des Grundstücks (Sondergebiet Wissenschaft und Bildung)
- Der westliche Teil des Grundstücks verbleibt im Eigentum des KOE.
- Die Gebäude 4 und 5 werden perspektivisch saniert.
- Im Vorfeld einer Sanierung ist zu prüfen, inwiefern die verbleibende Liegenschaft der Aufgabenerfüllung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock dienen kann (beispielsweise Seniorentreff, Stadtteil- und Begegnungszentrum, Ortsamt, Hort, Rettungsschwimmer, öffentliche Bedürfnisanstalt etc.)
- Die Ansiedlung des Comprehensive Cancer Center Mecklenburg-Vorpommern (CCC-MV) der Universitäten Rostock und Greifswald am Standort ist zu prüfen.
2. Östlicher Teil des Grundstücks (Sondergebiet Hotel)
- Der östliche Teil des Grundstücks soll auf die Möglichkeit einer Vermarktung im Rahmen der Vergabe eines Erbbaurechts geprüft werden, auch mit Blick auf eine Refinanzierung für den westlichen Teil.
- Hierfür ist zunächst zu prüfen, ob der vorhandene Gebäudeteil des Hotelbetriebes abgerissen werden kann.
- Für dieses Grundstück ist ein Bebauungsplan aufzustellen, der neben der vorhandenen Nutzung für touristische Zwecke weitere Nutzungen zulässt, wie z. B. Wohnen für Familien, altersgerechtes Wohnen etc.
- Das Grundstück kann ggf. auch in unterschiedliche Nutzungen aufgeteilt werden um eine kleinteiligere Vermarktung zu ermöglichen.
- Bei der Ausschreibung des Grundstücks bzw. der Grundstücke sollen inhaltliche Konzepte vor wirtschaftlichen Gewinnen stehen.
Zwischennutzungen mittels Vermietung bis zum Satzungsbeschluss über einen B-Plan sind abzusichern.