08.03.2022 - 7.3 Sachstand und zukünftige Nutzung der Fläche Dep...

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Wortprotokoll

Herr Schmeil führt aus Sicht des Amtes in die Thematik ein.

Frau Häusler ergänzt, dass im Herbst die erste Messkampagne durchgeführt wurde. Allgemeine Informationen zur Deponie werden gegeben. Im Dezember 2000 gab es ein Schreiben des StAUN an die Stadtverwaltung mit der Aufforderung zur Sicherung der Altablage. Sie führt weiter zur Sanierung der Altablagerung aus. 2004/2005 wurde der zentrale Bereich der Deponie mit einer Oberflächenabdichtung versehen. Es gibt jährliches Monitoring. Auch im Jahr 2021/22 wurden Gasmessungen durchgeführt und hierbei erhöhte Nutzungswerte festgestellt. Im Dezember wurde aufgrund dessen die Wiederbefeuchtung des Biofilters veranlasst. Danach konnten deutlich reduzierte Werte festgestellt werden. Eine uneingeschränkte Nutzung der Fläche ist möglich. Für das Jahr 2022 wird das Monitoring verdichtet durchgeführt. Bei Bedarf kann ein Austausch des Filtermaterials stattfinden. Bei erneut hohen Messwerten erfolgt eine Information der Anrainer.

Es folgt eine Diskussion zu diesem Thema.

Herr Ehlers bittet das Amt für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Wirtschaft zu befragen, welche langfristigen Perspektiven auf dieser Fläche bestehen.

Herr Schmeil antwortet, dass die Deponie als saniert gilt. Durch Abdeckung sind derzeitige Maßnahmen umgesetzt. Es ist in der Nachnutzung für den oberen Teil als Caravan-Stellplatz saniert. Die Sanierung hängt stark von der Nachnutzung ab.

Dr. Nitzsche fragt was als Filter genutzt wird und ob der Filter öfter gewechselt werden kann. Frau Häusler antwortet, dass der Filter alle 2/3 Jahre gewechselt wird. Herr Geyer ergänzt, dass noch ein Großteil der Deponie nicht abgedeckt ist. Hier handelt es sich um den südlichen Teil.

 

Herr Geyer erinnert, dass so eine Anfrage schon einmal an den Senator gegangen ist. Herr Geyer wird die damalige Anfrage dem Ortsamt übergeben. Der Ortsbeirat bittet dies erneut bei dem Senator zu hinterfragen.

 

Frau Teubel verliest die schriftliche Stellungnahme des Kataster,- Vermessungs- und Liegenschaftsamtes in dieser Thematik.

Das Amt teilt mit, dass auf der benannten Fläche aktuell zwei Verträge mit einer Laufzeit auf unbestimmte Zeit (Warnemünder Anglerverein, Stellplatz für Bienenkisten) existieren. Die Vermietung an den Warnemünder Anglerverein erfolgt konform nach den Festsetzungen des rechtsgültigen B-Plans Nr. 01.SO.151. Die festgesetzte Nutzung Bootslager, ist nur bis zur Fertigstellung der Erschließungsanlagen im Gewerbegebiet Ge4 zulässig. Die Nutzung der Fläche durch den Warnemünder Anglerverein erfolgt ausschließlich als Boots- und Trailerlagerplatz, sowie für die Unterbringung eines Vereinsgebäudes, welches als fliegendes Bauwerk gemäß § 76 LBauO M-V errichtet werden kann. Die Warnemünder Strandbahn beabsichtigt ab 01.07.22 eine Teilfläche anzumieten, um dort die Züge der Bahn abzustellen. Vorgesehen ist ebenfalls eine Vermietung auf unbestimmte Zeit mit dreimonatiger Kündigungsfrist. Bis zur Umsetzung des rechtsgültigen B-Plans sind keine anderweitigen Nutzungen geplant.