01.02.2022 - 9.4 Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Hier liegt eine Beanstandung des Oberbürgermeisters vor.

 

Durch den Vorsitzenden wird das weitere Vorgehen abgeklärt, d. h., Abfragung der Befangenheit, Thematisierung der Beanstandung, Entscheidung in der Sache.  Nach den getätigten Abfragen stellt der Vorsitzende fest, dass sich keiner der 3 Mitglieder für befangen hält, es werden keine Zweifel an der Selbsteinschätzung durch Mitglieder angezeigt. Der Vorsitzende erläutert den derzeitigen Sachstand, informiert über die vorliegende Einschätzung der Rechtsaufsicht (die allen Mitgliedern auch zugestellt wurde) und räumt ein, nicht daran gedacht zu haben, bei der Befangenheitsabfrage/-abstimmung die Nichtöffentlichkeit hergestellt zu haben. Weiterhin begrüßt der Vorsitzende den Leiter des Rechtsamtes, Herrn Dr. Zierau und fragt nach seiner Einschätzung im Hinblick auf die Zurückziehung der Beanstandung durch den Oberbürgermeister.

   

Durch Herrn Dr. Zierau wird u. a. informiert, dass er nach eingegangener Mitteilung von Herrn Kreß (Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V) diesem geantwortet habe und das Ministerium informierte daraufhin, das Ganze zu prüfen. Herr Dr. Zierau verweist auf die komplizierte Rechtslage (bei Entscheidungen von Einzelmaßnahmen über Fördermittelvergabe müssen sozialverwaltungsrechtliche Regeln gelten) und die nun ausstehende Auffassung des Innenministeriums, mit der in ca. 3 Wochen zu rechnen sei. Wenn diese das Rechtsamt dann überzeuge, dass der JHA korrekt gehandelt habe, kann die Beanstandung zurückgenommen werden.

 

Es entsteht ein langer, intensiver Meinungsaustausch zwischen den Mitgliedern und Herrn Dr. Zierau, nachdem er die aktuelle Gesetzeslage erläuterte, besonders im Hinblick auf die Besonderheit der Mitwirkung und Entscheidung des JHA bei einem Verwaltungsakt (Geschäft der laufenden Verwaltung). Dieses sei dann ein Sonderfall, bei dem die §§ 16 und 17 SGB X greifen.

 

Durch die Mitglieder und Herrn Bockhahn wird mehrfach auf die Inhalte der sehr plausiblen Einschätzung der Rechtsaufsichtsbehörde verwiesen, u. a. auf die dort verwiesene Regelung, dass die §§ 16 und 17 SGB X für den JHA nicht zur Anwendung kommen, da dieser ein kommunaler Ausschuss sei. Der JHA habe stets auf der Grundlage agiert, sich an Recht und Gesetzt zu halten.

 

Nachdem Herr Knisch informiert, dass ihm seine 20-jährige Erfahrung als ehrenamtlicher Richter gelehrt habe, Rechtsstreitigkeiten schnellstmöglich zu beenden, kündigt er an,  aus persönlichen Gründen die Sitzung nun zu verlassen, damit auch die Kritik der Befangenheit nicht greift. Er verlässt um 17:15 Uhr die Sitzung. 

 

Durch Herrn Warning wird analysiert, was eintritt, wenn jemand laut genug die Stimme erhebt. Leute lassen sich dann beeindrucken von der Massivität der Vorwürfe und verzichten so grundlos auf ihr Mitwirkungsrecht. Er betont nochmals, dass in der Sitzung am 04.01.2022 genauso verfahren wurde, wie mit dem Rechtsamt im Vorfeld besprochen. Deren Hinweise wurden umgesetzt. Auch Herr Bockhahn unterstreicht, dass 3 x in 3 Einzelfällen abgestimmt wurde. Das durch das Rechtsamt vorgegebene Verfahren sei ausdrücklich befolgt worden. Herr Warning erläutert daraufhin nochmal das Prozedere der Abstimmung vom JHA am 04.01.2022. Der Widerspruch wurde beraten, die Hinweise/Vorgaben des Rechtsamtes angewandt (trotz anderer Einschätzung der Mitglieder und des Jugendamtes) und trotzdem war es immer noch nicht ausreichend?

 

Herr Dr. Zierau unterstreicht, dass das Rechtsamt auf Rechtseinhaltung achten muss, er habe aber jetzt mitgenommen, dass der JHA die Besorgnis der Befangenheit mit diesem Maßstab geprüft habe. Nach Vorlage des Protokolls der heutigen JHA-Sitzung werde er dem OB empfehlen, die Beanstandung zurückzunehmen.

 

Der Vorsitzende bittet den Ausschuss mittels Abstimmung festzustellen, dass die Beschlüsse zur Befangenheit auf der vergangenen Sitzung (04.01.2022) unter Anwendung der  genannten Hinweise des Rechtsamtes erfolgten. 

Abstimmung:

Befürwortungen: 8

Enthaltungen: 2 (diese 2 Mitglieder waren in der letzten Sitzung nicht anwesend).

 

Der Vorsitzende empfiehlt abschließend, dass es dem Verfahren gut getan hätte, wenn jemand vom Rechtsamt am 04.01.2022 bei der Widerspruchsbehandlung im Ausschuss anwesend wäre.

Ein weiterer bereits im Meinungsaustausch durch Frau Tannhäuser an das Rechtsamt formulierter Wunsch ist eine verständlichere Formulierung von Schriftstücken vom Rechtsamt, die für Nichtjuristen oftmals als sehr „barrierevoll“ empfunden werden.

 

Es wird sich über das weitere Vorgehen verständigt. Die Vorlage wird nun formal vertagt.  

 

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt, die Förderung des Trägers Lunte e. V. für das Projekt „pro beruf plus“ gemäß den §§ 1 und 13 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2022 – 31.12.2022 abzulehnen.

 

Vertagt!