08.02.2022 - 4 Bericht des Ortsamtes

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Wortprotokoll

  1. Baumbericht 2021

Durch das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen wurde uns der Baumbericht 2021 übergeben. Ein Exemplar dieser Broschüre habe ich dem Ortsbeiratsvorsitzenden übergeben. Ein Exemplar liegt zur Einsicht im Ortsamt aus.

 

  1. parkende Autos in der Bushaltestelle Wachtlerstraße

Zu dem Hinweis, dass es durch parkende Autos in der Bushaltestelle Wachtlerstraße komme, teilt der Allgemeine Ordnungsdienst mit, dass seit dem Vorhandensein der dort aufgebrachten Markierungen kaum noch Fahrzeuge im Haltestellenbereich stehen. Die Wachtlerstraße ist nach wir vor ein Einsatzschwerpunkt der Verkehrsüberwachung.

 

  1. Durch das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft ist dem Ortsamt eine Kopie des B-Planes – Nr. 01.SO.195 Sondergebiet „Wohnmobilplatz Warnemünde West“ mit Teil A und B sowie der Begründung übergeben worden. Der Bebauungsplan wurde mit Beschluss der Bürgerschaft vom 03.11.2021 in Sondergebiet Wohnmobilplatz Warnemünde West umbenannt und ist am 18.12.2021 in Kraft getreten. Gerne kann in die vorliegenden Unterlagen im Ortsamt Einsicht genommen werden.

 

  1. öffentliche Widmung der Gehwege Lortzingstraße 15 und 16

Zu der Anfrage des Bau- und Verkehrsausschuss ob eine öffentliche Widmung zur Errichtung eines Gehweges vor den Grundstücken Lortzingstraße 15 und 16 möglich sei, teilt das Tiefbauamt mit, dass die Frage einer Konkretisierung bedarf. Was soll das Ziel sein? Im Luftbild sind private Zugänge zu erkennen, deshalb kann das Tiefbauamt das Anliegen nicht nachvollziehen. Gehwege die ausschließlich die Haus-Nr. 15+16 erschließen sind eine private Erschließung und dienen nicht der Allgemeinheit, sondern nur den Anliegern Haus-Nr. 15/16. Die Anlieger der Haus-Nr. 15/16 könnten sich auf eigenem Grundstück einen privaten Gehweg errichten.

 

  1. Sachstand – Gestaltung Rostocker Straße, insbesondere Rechtsabbiegespur

In dieser Thematik teilt das Amt für Mobilität mit, das aufgrund der hohen Arbeitsauslastung für die geplante Maßnahme zur Verbesserung der Radverkehrsführung in der Rostocker Straße noch keine Angebotsabfrage bei Ingenieurbüros erfolgen konnte. Diese Maßnahme wird aber vom Amt für Mobilität weiterverfolgt.

 

  1. Sachstand Promenade

Der Strukturausschuss hatte gebeten, den Sachstand der Verlängerung der Promenade nachzufragen. Die Nachfrage wurde durch Beobachtung von Baugrundsondierungen in der Wegtrasse ausgelöst. Das Tiefbauamt teilt dazu mit, dass der vorhandene Weg auf einer Breite von 2 m saniert werden soll. Um den Eingriff in den Küstenwald zu minimieren und den angrenzenden Baumbestand zu schonen wird der Oberbau in wassergebundener Bauweise, ohne Randeinfassungen erfolgen. Um ein erneutes Abrutschen in den Einschnittbereichen der Böschungen zu verhindern gilt es zu prüfen ob ein Einbau von Betonpalisaden auf einer Länge von 200 m möglich ist. Die Baugrunduntersuchung liegt dem Tiefbauamt vor. Weitere Planungsschritte werden voraussichtlich Anfang März erfolgen.

 

  1. Aushändigung von Bauantragsunterlagen

Auf das Schreiben des Ortsbeirates in der Thematik Aushändigung von Bauantragsunterlagen an den Bauausschuss des Ortsbeirates an das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern hat das Ministerium mit Schreiben vom 24. Januar 2022 eine Antwort zukommen lassen. Die Antwort haben der Ortsbeiratsvorsitzende und Bauausschussvorsitzende erhalten.

 

  1. Abbrennen von Pyrotechnik/ Kompensationsleistungen

Der Ortsbeirat hatte das Amt für Umwelt- und Klimaschutz um Positionierung zu erforderlichen Grundlagen und Normen in der Umsetzung der Thematik Abbrennen von Pyrotechnik und ggf. von Kompensationsleistungen in dieser Thematik, gebeten. Das Amt für Umwelt– und Klimaschutz teilt dazu mit, dass keine rechtlichen Grundlagen bekannt sind, die für das Abbrennen von Pyrotechnik Kompensationsleistungen für den Umweltschutz erforderlich machen. In den vergangenen Jahren wurde jedoch mehrfach ein „Böllerverbot“ in Warnemünde diskutiert und die rechtlichen Grundlagen dafür umfangreich geprüft. Im Ergebnis wurde durch das Rechtsamt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock der Entwurf für eine diesbezügliche Allgemeinverfügung als unzureichend begründet eingeschätzt. Die juristische Bewertung hat ergeben, dass lediglich Naturschutzbelange das Verbot gegebenenfalls rechtlich tragen könnten. Belange des Lärmschutzes und der Luftreinhaltung können demgegenüber nicht hinreichend geltend gemacht werden, da unter anderem bezüglich der Thematik Feinstaub die Grenzwerte der 39. Bundesimmissionsschutzverordnung eingehalten werden. Darüber hinaus sehen auch der Verband kommunaler Unternehmen e.V. für den Bereich Abfallwirtschaft und das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt bezüglich Gewässer- und Küstenschutz keine ausreichende Rechtsgrundlage für ein Böllerverbot/ den Erlass einer Allgemeinverfügung. Wir empfehlen eine Weiterleitung der Anfrage an das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen zur Prüfung des Sachverhaltes im Rahmen ihrer Zuständigkeit. Ergänzender Hinweis des Amtes: Das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen muss je nach Art und Umfang des geplanten Feuerwerks beim Landesamt für Gesundheit und Soziales bzw. beim Stadtamt, Sachgebiet Ordnungsangelegenheiten, angezeigt werden.

 

Herr Porst

  • gibt es einen Termin, zu wann das Grünamt die Positionierung zuarbeitet?

 

Frau Teubel verneint die Frage.

 

  1. Gehwegsanierung – Arbeitsstände und Prioritätenliste

Im Rahmen des transparenten Umganges mit dem Thema „sanierungsbedürftige Gehwege im Stadtgebiet“ und zur Ergänzung der im Tiefbauamt geführten Prioritätenliste für Gehwegsanierungen wurden 2019 alle Ortsbeiräte um Hilfe und Zuarbeit gebeten. Nach Sichtung und Prüfung aller Vorschläge erfolgte eine interne Priorisierung anhand von verschiedenen Bewertungskriterien. Im Juni 2020 wurde dann den OBR- Vorsitzenden im Beisein der Ortsamtsleiter*innen die dann im Ergebnis überarbeitete Liste vorgestellt und an alle Ortsbeiräte übergeben. Dies erfolgte vor dem Hintergrund eines sehr hohen Anteils an sanierungs-bedürftigen Gehwegen im gesamten Stadtgebiet, jedoch nur begrenzt verfügbaren investiven Mitteln.

Gemäß dem von der Bürgerschaft beschlossenen Doppelhaushalt 2020/2021 ff. und somit auch dem Investitionsplan wird aktuell 1 Projekt im Stadtteil Warnemünde für eine Sanierung vorbereitet, und zwar die Gehwegsanierung (beidseitig) in der Schillerstraße. Hierfür wurde durch das Tiefbauamt eine gesonderte HH-Stelle gebildet. Das Projekt befindet sich derzeit in der Entwurfs- und Genehmigungsphase. Die bauliche Umsetzung ist für 2023 avisiert. Wie bereits 2020 bei der Vorstellung der Liste erläutert sind alle eingegangenen Vorschläge objektiv bewertet und entsprechend der sich ergebenden Priorität einsortiert worden. Dies betreffen für den Bereich Warnemünde zusätzlich zur oben erwähnten Schillerstraße noch die Gehwege in der Laakstraße und in der Kurhausstraße. Die Abarbeitung der Einzelprojekte kann nur nach den vorhandenen finanziellen und personellen Kapazitäten der Stadtverwaltung erfolgen. Unabhängig von den zeitlichen und technologischen Einordnungen der investiven Erneuerungsmaßnahmen erfolgen durch das Tiefbauamt im Rahmen von Jahresausschreibungen partielle Gehwegreparaturen durch die beauftragten Firmen sowie Gehwegreparaturen durch die Straßenmeisterei. Dabei handelt es sich jedoch um meist kleinflächigere, punktuelle Reparaturen oder Instandsetzungen. Maßgebliches Entscheidungskriterium für die großflächigen grundhaften Sanierungen oder auch Erneuerungen sind die Vorgaben aus der internen Anlagenbewirtschaftung. So sind in der Regel fast alle verschlissenen Gehwege, da oftmals altersbedingt verschlissen und meist älter als 40 Jahre, als investive Maßnahme einzuordnen. Eine Gehwegsanierung der Heinrich-Heine-Straße ist durch das Tiefbauamt zeitnah nicht avisiert.  Aufgrund der hochwachsenden Wurzeln ist der Gehweg uneben. Hier wird die Straßenmeisterei des Tiefbauamtes die hochstehenden Klinker aufnehmen und die Flächen mit alternativem Auffüllmaterial reparieren. Eine Reparatur des gesamten Wegeabschnittes im Rahmen der Jahresausschreibung ist nicht möglich, da es sich hier um eine investive Maßnahme handelt.

 

Herr Romeike

      - es gibt neue Erkenntnisse zur Gehwegsanierung Heinrich-Heine-Str. 14-15

  • das Tiefbauamt prüft, ob die Sanierung in Teilabschnitten erfolgen kann
  • die 25 m des Weges, die nicht von den Wurzeln des Baumes betroffen sind, sollten trotzdem saniert werden

 

Herr Porst

  • schlägt vor Ort Termin mit dem Tiefbauamt/Straßenmeisterei vor
  • beim vor Ort Termin sollte besprochen werden, welche Arbeiten erfolgen sollen
  • der Sanierungsplan ist nicht zufriedenstellend
  • evtl. auch Sanierung durch eigene Bauhofmitarbeiter möglich

 

Herr Mehlan betritt die Sitzung.

 

  1. Kleiner Sommerweg – Beschilderung

Von den Ortsbeiratsmitgliedern wurde hinterfragt, ob es möglich sei unter dem Fußwegschild im Kleinen Sonderweg ein Halteverbotsschild zu integrieren. Das Amt für Mobilität teilt dazu mit, dass der Begriff des Gehwegs in der Rechtsprechung und Literatur hinreichend geklärt ist. Es handelt sich dabei um einen Weg, der für Fußgänger eingerichtet und bestimmt ist. Wird unzulässig auf dem Geh- und Radwegen geparkt (§ 12 Ansatz 2 StVO) liegt ein Tatbestand vor, der entsprechend geahndet werden kann. Eine Beschilderungsergänzung ist unzulässig.