26.01.2022 - 8.1 Evaluierung der bisherigen Wirkung der Ortsbeir...

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Wortprotokoll

Im Rahmen der Bürgerschaftssitzung am 03.11.2021 wurde u.a. der Antrag 2021/AN/2614 - "Übertragung des Ortsbeiratsetats in das Jahr 2022" zur Herbeiführung einer Beschlussfassung eingebracht. Die fachamtliche Stellungnahme wurde den Mitgliedern zur Kenntnis gegeben. Diese Stellungnahme verwies auf die haushaltsrechtlichen Erfordernisse und stellte das Prüfergebnis vollumfänglich dar.

 

Durch die Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2021/AN/2614-02 (ÄA) entfiel die Abstimmung zum Antrag Nr. 2021/AN/2614.

 

Die Evaluation der bisherigen Wirkung der Ortsbeiratsetats:

 

Die Rostocker Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister mit der Evaluation der bisherigen Wirkung der Ortsbeiratsetats unter Berücksichtigung folgender Kriterien:

 

  1. die regionale Verteilung der Mittel,
  2. Hinweise und Anregungen der Antragssteller*innen sowie der Ortsbeiräte zum formalen Ablauf,
  3. eine Aufstellung und qualitative Bewertung der unterstützten Projekte,
  4. eine Einschätzung zur schlussendlichen Umsetzung der Projekte.

 

Frau Nerger informiert darüber, dass die Übertragung des Ortsbeiratsbudgets aufgrund der haushaltslosen Zeit in das Jahr 2022 nicht möglich war.

 

Herr Adelsberger sieht eine Erhöhung des Ortsbeiratsbudgets aufgrund des vermehrt auftretenden gesellschaftlichen Mehrwerts. Wenn die Projekte nicht nur die KTV betreffen, soll es für den Ortsbeirat möglich sein höhere Summen zur Finanzierung bereitzustellen.

 

Frau Wappler befürwortet, dass der/die Antragsteller*innen des Antrags auf Zuwendung aus dem Budget des Ortsbeirates durch eine persönliche Vorsprache den Nutzen erläutert und die Verwendung der Zuwendung genau aufschlüsselt. Zugleich wünscht sich Frau Wappler eine genauere Bezifferung und Verwendung des benötigten Betrages.

 

Herr Szabó informiert, dass nicht alle Einwohner*innen der KTV die Kenntnis über die Möglichkeit der Stellung eines Antrages besitzen. Jeder besitzt das Recht einen Antrag auf eine Zuwendung aus dem Budget des Ortsbeirates zu stellen. Herr Szabó ruft dazu auf mehr Werbung zu publizieren.

 

Frau Nerger schlägt vor ein Ortsbeiratsmitglied für die Verbreitung der Werbung zu bestimmen.

 

Herr Siems bekräftigt die Anträge nicht zu kompliziert zu gestalten und keine weiteren Veränderungen vorzunehmen. Der aktuelle Stand des Antrages sei so vollständig ausreichend. Herr Siems begrüßt den Vorschlag von Frau Nerger.

 

Frau Nerger macht darauf aufmerksam, dass das Votum des Ortsbeirates lediglich eine Befürwortung der Zuwendung aus dem Budget des Ortsbeirates sei. Der Betrag der Zuwendung wird vorerst zu 50 % ausgezahlt und erst nach dem Abschluss der Bewilligung werden die weiteren 50 % ausgezahlt. Diese Information sollte bereits im Vorfeld weitergegeben worden sein.

 

Frau Decker schlägt vor diese Information direkt auf den Antrag zu formulieren um den Antragsteller / die Antragstellerin bereits beim Ausfüllen des Antrags darauf hinzuweisen.

 

Herr Wüstemann erklärt sich bereit weitere Informationen zum Antrag auf die Zuwendung des Budgets des Ortsbeirates und einen Onlineantrag mit auf die geplante Website des Ortsbeirates aufzunehmen.

 

Frau Decker erkundigt sich nach der benötigten Zeit für die Bewilligung einer Zuwendung.

 

Eine genaue Zeitvorgabe für die Bewilligung existiert nicht. Laut Frau Nerger ist dies von Antrag zu Antrag unterschiedlich.