04.01.2022 - 8.2 Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.2
- Gremium:
- Ortsbeirat Brinckmansdorf (15)
- Datum:
- Di., 04.01.2022
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Kalendruschat informiert über den vorliegenden Antrag nach erfolgter Akteneinsicht.
Ausweislich der Bauantragsunterlagen ist eine Errichtung eines Kindergartens im SO-Gebiet nicht zulässig.
Lediglich im GE-Gebiet wäre ausnahmsweise die Errichtung eines Betriebskindergartens – vorbehaltlich der Vorlage prüffähiger bzw. genehmigungsfähiger Antragsunterlagen – möglich.
Der Ortsbeirat erbittet daher eine Stellungname des Fachamtes zur Errichtung eines Kindergartens (warum wäre eine Betriebs- Kita im Gegensatz zu einer öffentlichen Einrichtung zulässig, kurze Erläuterung der rechtlichen Hintergründe).
Beschluss:
Das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für das Bauvorhaben (Voranfrage): Errichtung Gebäudekomplex mit Gewerbe-, Geschäfts,- Büro-, Lager-, Archiveinheiten und Betreiberwohnungen, Kindergarten, Errichtung Sporthotel, B-Plan Nr. 13.GE.93, Rostock, Altkarlshof, Bei der Knochenmühle; Az. 01754-21, wird erteilt.
Der Ortsbeirat stimmt wie folgt ab:
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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119,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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107,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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4
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(wie Dokument)
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6,8 MB
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