04.01.2022 - 8.2 Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Kalendruschat informiert über den vorliegenden Antrag nach erfolgter Akteneinsicht.

 

Ausweislich der Bauantragsunterlagen ist eine Errichtung eines Kindergartens im SO-Gebiet nicht zulässig.

Lediglich im GE-Gebiet wäre ausnahmsweise die Errichtung eines Betriebskindergartens – vorbehaltlich der Vorlage prüffähiger bzw. genehmigungsfähiger Antragsunterlagen – möglich.

Der Ortsbeirat erbittet daher eine Stellungname des Fachamtes zur Errichtung eines Kindergartens (warum wäre eine Betriebs- Kita im Gegensatz zu einer öffentlichen Einrichtung  zulässig, kurze Erläuterung der rechtlichen Hintergründe).

 

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Beschluss:

Das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für das Bauvorhaben (Voranfrage): Errichtung Gebäudekomplex mit Gewerbe-, Geschäfts,- Büro-, Lager-, Archiveinheiten und Betreiberwohnungen, Kindergarten, Errichtung Sporthotel, B-Plan Nr. 13.GE.93, Rostock, Altkarlshof, Bei der Knochenmühle; Az. 01754-21, wird erteilt.

 

 

Der Ortsbeirat stimmt wie folgt ab:

 

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Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage