12.10.2021 - 9.1 Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit der Träger ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Durch die Verwaltung erfolgt die Erläuterung zur Beschlussvorlage. Auf Nachfrage von Frau Schankin zur Notwendigkeit der Anwendung des Unterdeckungsverfahrens, erklärt die Verwaltung nochmals ausführlich das Prozedere und das es hier nur darum geht, sicherzustellen, dass trotz haushaltsloser Zeit ab 01.01.2022 die Förderung der Jugendhilfe über den 31.12.2021 umsetzen zu können. 

 

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Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die Anwendung des Punktes 4 “Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit ab 01. Januar des Förder-jahres” des Verfahrens zur Umsetzung der Förderung der Träger der freien Jugendhilfe der Hanse- und Universitätsstadt Rostock im Bereich §§ 11 – 14 und 16 SGB VIII im Falle der Unterdeckung (Unterdeckungsverfahren). 

 

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Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

12

 

 

 

Dagegen:

-

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt