06.04.2021 - 11.1 Eckwerte für den Entwurf des Doppelhaushaltes 2...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Berger weist auf die Beschlussvorlage hin, insbesondere auf die Aufforderung an die OBR ihre Haushaltsplanungen vorzunehmen und ihre Bedarfe innerhalb der im Terminplan vorgegebenen Fristen an die zuständigen Ämter zu übermitteln.

 

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Beschluss:

1.)            Den Eckwerten für den Doppelhaushalt 2022/ 2023 gemäß der Anlagen dieser Beschlussvorlage wird zugestimmt.

 

2.)           Haushaltsverbesserungen und neutrale Veränderungen im Rahmen der Haushaltsplanung werden zugelassen.

 

3.)           Haushaltsverschlechterungen bedürfen des Nachweises der Unabweisbarkeit und Unaufschiebbarkeit. Über die Aufnahme in den Haushaltsplan 2022/ 2023 berät und beschließt die mit dem Finanzausschuss zu bildende Arbeitsgruppe „Haushaltskonsolidierung“.

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Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage