06.04.2021 - 3 Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 0...

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Wortprotokoll

Offene Protokollpunkte:

 

Herr Scheube spricht folgende offene Punkte an:

 

Frau Scheffler gibt Informationen zu den Tops

 

offene Protokollpunkte

 

  1. Entwässerung Zorenappelweg:

Ein Termin vom Tiefbauamt liegt noch nicht vor.

 

  1. Parkplatzproblematik „Heiner-Moll-Weg“

Der Vorschlag von Herrn Scheube – einen Vororttermin über Herrn Költzsch (Vorsitzender Bauausschuss) zu koordinieren, ist aufgenommen worden und wird kurzfristig realisiert.

 

  1. Schleuse

Die Hinweise aus der Ortsbeiratssitzung sind an das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (StALUMM) mit der Bitte um Prüfung/ Rückmeldung weitergeleitet worden. Das Prüfergebnis wird bei Vorliegen dem Ortsbeirat übermittelt.

 

  1. Rad- und Fußweg an der Warnow zur Petribrücke

Der hier zur Rede stehende Teilbereich befindet sich nicht in städtischem Eigentum. Perspektivisch soll ein öffentlicher zugänglicher Rad- und Fußweg nebst öffentlicher Grünfläche hergerichtet werden. Die rechtlichen Voraussetzungen werden derzeit noch geprüft. Der Ortsbeirat wird über die weiteren Entwicklungen informiert.

 

  1. Veranstaltungsgebäude ehemalige Zuckerfabrik

Der Hinweis der Vorhaltung einer ungenehmigten Wohnung ist an das Bauamt weitergeleitet worden. Nach Einschätzung des Bauamtes liegt gegenwärtig keine Gefährdung oder Beeinträchtigung der Nachbarschaft vor, welche ein ordnungsbehördliches Vorgehen der Behörde erfordert. Das Bauamt wird den Vorgang jedoch beobachten.

 

  1. Nichteinhaltung der Geschwindigkeit in der Albert-Schulz-Str.

Die Hinweise von Herrn Hinz sind an den zuständigen Fachbereich mit der Bitte um Prüfung und Rückmeldung zum Prüfergebnis weitergeleitet  worden.

Der Ortsbeirat wird über die weiteren Entwicklungen informiert.

 

  1. Ansiedlung einer Apotheke

Auf Nachfrage teilte das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft/ SG Bauvorhaben und Stadtgestaltung mit, dass die Anfrage bzgl. Ansiedlungsmöglichkeit für eine Apotheke ist für eine genaue Bewertung zu allgemein verfasst ist.

Ohne eine konkrete Grundstücksbeschreibung (Verortung, Lage, B-Plan etc.) kann  lediglich eine Aussage über die Art der baulichen Nutzung, als ein Bewertungsaspekt, getätigt werden.

Es gibt im Bereich Brinckmansdorf sowohl Bebauungspläne, als auch Gebiete, die nach § 34 BauGB - Innenbereich eingeordnet werden. Nach dieser Aufteilung würde je nach Bereich entweder gemäß B-Plan oder gemäß BauNVO differenziert werden.

Eine Apotheke wird als Anlage für gesundheitliche Zwecke eingeordnet. Diese Anlagen sind in allgemeinen Wohngebieten nach der Art der baulichen Nutzung zulässig.

Ebenso sind Apotheken auch in Gewerbegebieten (auch B-Pläne) zulässig.

Im Innenbereich müsste sich ein Apothekenbau außer nach der Art, auch nach dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise (offen, geschlossen...) und der überbaubaren Grundstücksfläche einfügen.

Im Bereich eines Bebauungsplans sind zudem alle textlichen Festsetzungen zu beachten.

Letztendlich bleibt die Ansiedlung einer Apotheke jedoch eine privatwirtschaftliche Entscheidung.

 

  1. Pflege der Gehwege und Pflanzflächen im Bereich Riekdahl (Mühlenberg)

Das Ortsamt steht hierzu direkt mit dem Einwohner im Austausch zur Klärung des Sachverhaltes. 

 

  1. Nichtpassierbarkeit des Jan-Maat-Weg/ Roggentiner Weg  bei Regen

 

Das Tiefbauamt informiert mit Schreiben vom 03.03.2021 mit, dass der Ausbau des Roggentiner Weges in der Prioritätenliste der Investitionen aufgenommen worden ist. Jedoch stehen für die Investitionen nur begrenzt Haushaltsmittel zur Verfügung. Ein Zeitpunkt für die Erneuerung des Weges kann derzeit nicht definiert werden. Durch die Straßenaufsicht des Tiefbauamtes erfolgen regelmäßig Kontrollen und Erteilung von Reparaturaufträgen an die Straßenmeisterei.

 

 

In der Niederschrift vom 02.03.2021 muss es richtig heißen- Nichtpassierbarkeit des Roggentiner Weges bei Regen- anstelle von Jan-Maat-Weg.

 

Da keine Ergänzungen und Widersprüche eingegangen sind, gilt die Niederschrift vom 02.03.2021 als genehmigt.