23.03.2021 - 3 Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 2...

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Wortprotokoll

Da es keine Einwendung gab, gilt die Niederschrift der Sitzung des Hauptausschusses

vom 23. Februar 2021 als genehmigt.



Frau Krönert gibt folgende persönliche Erklärung zum nichtöffentlichen
Beschluss Nr. 2021/BV/1878 – Abschluss eines Pachtvertrages ab:

„In Übereinstimmung mit meiner Fraktion möchte ich zum o. g. Beschluss des
Hauptausschusses am 23. Februar 2021 eine persönliche Erklärung abgeben.
Am 16. März 2021 habe ich zum Beschluss in Anwesenheit des zuständigen
Senators Chris Müller-von-Wrycz Rekowski Akteneinsicht genommen.
Aus der Akteneinsicht habe ich entnommen, dass die Stadt seit Dezember 2020 davon wusste, für wen der Pächter arbeiten wird. In der Beschlussvorlage zum Abschluss des Pachtvertrages gab es daher eine falsche Darstellung des Sachverhaltes, denn dort war von Versorgung für Offshore Windkraft die Rede.
Die falsche Darstellung im Sachverhalt war ein Fehler und untergräbt das Vertrauen in Vorlagen der Verwaltung. Ich muss mich als ehrenamtliches Bürgerschaftsmitglied darauf verlassen können, dass Beschlussvorlagen der Verwaltung sachlich so verfasst sind, dass sie nichts Falsches vorgaukeln und ich dann bei meiner Abstimmung politisch auch meine Meinung (in diesem Falle wäre das eine Ablehnung der BV gewesen) vertreten kann.
Aus der Akteneinsicht habe ich auch entnommen, dass es allen Beteiligten klar war, dass es sich um eine heikle Angelegenheit handelt. Auch die Frage und das Risiko der Sanktionen für die Stadt wurde mit dem Land abgeklärt und so interpretiert, dass für Rostock als Kommune kein Risiko von Sanktionen besteht.
Der Vorgang hätte a) mit einem korrekten Sachverhalt in der BV eingebracht werden
müssen und b) hätte der Vorgang vor der Entscheidung im Hauptausschuss kommuniziert werden müssen. Nur so geht eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.“


Herr Senator Dr. Müller-von Wrycz Rekowski nimmt die Kritik ernst. Es tut ihm Leid, dass der Eindruck entstanden ist, dass das Vertrauen zwischen Verwaltung und Bürgerschaft
beschädigt ist. Ihm selbst ist die unkonkrete Formulierung im Sachverhalt leider nicht
aufgefallen. Der Vorgang wäre ansonsten zur Überarbeitung zurück ins Fachamt geschickt worden.