13.10.2020 - 4 Bericht des Ortsamtes

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Wortprotokoll

  1. Prüfauftrag - Errichtung einer Wegebeleuchtung vom Kantenweg zum Stolteraer Weg

Im Jahr 2019 bat der damalige Ortsbeirat um Prüfung zur Errichtung einer Wegebeleuchtung vom Kantenweg zum Stolteraer Weg. Zum damaligen Zeitpunkt gab es die Rückmeldung, dass für entsprechende Beleuchtung gesorgt werden soll und die Maßnahmen im Jahr 2020 durchgeführt werden. Das Tiefbauamt teilt mit, dass die schriftliche Information vom 4. Januar 2019 als Absichtserklärung hinsichtlich der Aufnahme der Maßnahme in den Haushaltsplan 2020/2021 formuliert war. Derartige Formulierungen sind immer unter dem Vorbehalt zu werten, dass unterstellt wird, dass die vorgegebenen Haushaltskennziffern so beibehalten werden und das letztendlich die Bürgerschaft final auch diese mit dem Haushaltsbeschluss so bestätigt. In Vorbereitung der Aufstellung des Investitionshaushalt 2020/2021 hat es mehrere Abstimmungen sowie eine Kennziffernreduzierung gegeben. In dessen Ergebnis musste auch der Budgetansatz für die Erneuerung/Sanierung von Straßenbeleuchtungsanlagen reduziert werden. Somit konnte diese Anlage bisher noch nicht geplant und baulich realisiert werden. Ob diese Einzelmaßnahme dann im kommenden Jahr 2021 realisiert werden kann, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bestätigt werden, da sich auch der 2021 – er Investitionshaushalt derzeit in Überarbeitung befindet.

 

  1. Budget des OBR

Zu dem Antrag an den Ortsbeirat auf finanzielle Zuwendung für die Veranstaltung – Dreissig Die Rostocker Suite – kultureller Abend – ist ein Zuwendungsbescheid an die Antragsteller ergangen. Die Veranstaltung hat stattgefunden.

 

  1. Hinweise zur „Abholzung im Küstenwald

Es gab die Nachfrage in der Ortsbeiratssitzung und Schreiben der Bürgerinitiative-Rettet den Küstenwald-an das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege, zu Arbeiten im Küstenwald. Das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege teilt dazu mit, dass vor Durchführung der erfolgten Pflegemaßnahmen das Amt mehrere berechtigte Beschwerden und Hinweise von Nutzer des angrenzenden öffentlichen Fuß- und Radweges in der Parkstraße in Warnemünde erhielt. Inhaltlich wurde bei diesen Beschwerden und Hinweisen jeweils immer das eingeschränkte Lichtraumprofil kritisiert.

Da es sich bei diesem Weg um einen öffentlichen Erschließungsweg handelt, hat das Amt im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht alle notwendigen Pflegearbeiten zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit an eine Fachfirma über Vergabe beauftragt. Entlang des Fuß- und Radweges in der Parkstraße gibt es eine Amphibienleiteinrichtung. Diese soll Kröten und andere Amphibien auf ihrem Weg in die Laichgewässer unter der Straße durchleiten. Damit auch die Amphibienleiteinrichtung nachhaltig ihre Funktion erfüllen kann, darf sie nicht zuwachsen. Andernfalls besteht sonst die Gefahr, dass die Kröten durch den unmittelbar angrenzenden Kraut- und Strauchbewuchs klettern und überfahren werden können. Im Zuge der Herstellung des Lichtraumprofiles an Gehweg und Fahrbahn, wurde diese Amphibienleiteinrichtung frei gemäht, zukunftsfähige Bäume wurden dabei erhalten und fachgerecht geschnitten. Wildwuchs der die Funktion dieser Einrichtung beeinträchtigt entfernt. Die vorhandene Krautschicht aus Wildpflanzen wurde gemäht, nicht entfernt. Alle Arbeiten wurden fachlich richtig und unter Beachtung des Naturschutzes ausgeführt. Diese Pflegemaßnahmen sind keine Vorbereitung auf einen Ausbau des Gehweges.

  1. Information zu Fällungen von Bäumen

Das Amt für Stadtgrün Naturschutz und Landschaftspflege hat zur Information eine Übersicht von Fällungen für den Herbst Winter 2020/21 mit einer Übersichtskarte übergeben. Diese Informationen haben Herr Dr. Fischer und Herr Ehlers erhalten.

 

  1. Unterbindung des Kfz-Durchgangsverkehrs, Fahrradstraße, Groß Kleiner Weg

Herr Senator Matthäus informiert dass die Ortsteile Lichtenhagen/Diedrichshagen/Warnemünde mit einer Fahrradstraße auf fast idealer Linienführung verbunden sind. Durchgangsverkehr erschwert und gefährdet aber die Nutzung für Radfahrer und Fußgänger. Anfang 2020 hat der Senator das Tiefbauamt gebeten, kurzfristig realisierbare Maßnahmen zu entwickeln, um in der Fahrradstraße diesen Kfz- Durchgangsverkehr zu unterbinden. Aus den Erfahrungen im Stadtgebiet bezüglich der Durchsetzung von Verkehrsregeln abgeleitet ist nun ca. in Höhe Grenze Ortsteil Diedrichshagen/Ortsteil Lichtenhagen eine Abpollerung:

  •                    des Groß Kleiner Weges sowie
  •                    des östlich zur Fahrbahn parallel verlaufenden Gehweges

angedacht, die eine ungewollte durch Befahrung des Kfz- Verkehr verhindern soll. Für Rettungsfahrzeuge, Winterdienst und ähnliches soll die Polleranlage natürlich passierbar sein, gleiches gilt natürlich für den Fuß-und Radverkehr. Auch alle Anlieger werden weiterhin ihre Grundstücke am Kleinen Weg mit Kfz erreichen können, nur dann nicht mehr über diese Abpollerung hinaus. Nach Auskunft des Tiefbauamtes kann die Realisierung der Abpollerung  (Beschaffung und Einbau Poller, Aufbringung Markierung, Aufstellung StVO-Beschilderung) innerhalb von vier Wochen erfolgen. Vorher soll jedoch ein Einziehungsverfahren nach § 9 Straßenwegegesetz Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt werden, für das nach Auskunft des Tiefbauamtes in mindestens acht Monate zu veranschlagen sind. Vorab zum Einziehungsverfahren bittet der Senator um ihr positives Votum für diese Maßnahme, sodass gegebenenfalls schon in der Saison 2021 in dieser Fahrradstraße eine Verbesserung insbesondere für den Radverkehr erzielt werden kann Herr Senator bittet um Rückmeldung bis Ende November. Dr. Fischer ist das entsprechende Schreiben des Senators übergeben worden.

 

  1. Sachstand zum Gebäude – Kita Wiesenzwerge

Der Ortsbeirat hatte nachgefragt was mit dem derzeit ungenutzten Gebäude der Kita- Wiesenzwerge angedacht ist. Der Kommunale Eigenbetrieb Objektbewirtschaftung teilt dazu mit, dass bereits eine Nutzung für das Gebäude vorgesehen ist. Auf Wunsch des Amtes für Jugend, Soziales und Asyl wird dort in Kürze eine „Hort-Außenstelle“ eingerichtet. Es wird dort ein Teil der Hortbetreuung für die Kinder der Heinrich- Heine-Schule stattfinden.

 

  1. Hohes Besucheraufkommen

Auf den Hinweis des Ortsbeirates, dass das tägliche Besucheraufkommen in Warnemünde derzeit sehr hoch sei und die Hygienemaßnahmen, wie zum Beispiel Abstandsregeln im öffentlichen Raum nicht eingehalten werden, bestätigt Herr Damrath, Leiter des Polizeireviers in Lichtenhagen diese Wahrnehmung. Der Bäderdienst hat in Zusammenarbeit mit dem Kommunalen Ordnungsdienst regelmäßige Streifen in Warnemünde durchgeführt und auch die Einhaltung der Corona-Schutzverordnungen kontrolliert. Auch wenn der Bäderdienst seit dem 14.09.2020 beendet ist, sind die Stationsbeamten der Polizeistation Warnemünde weiter in der Ortslage Warnemünde unterwegs und werden neben den Kernaufgaben der Polizei auch die Einhaltung der Corona-Schutzverordnungen  kontrollieren.

 

  1. Durchführung von Ortsbeiratssitzungen des Ortsbeirates – Vorgang 39 und 40/2020

Gemäß § 7 der „Dritten Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Lockerungs-LVO MV“ i.V. mit der „Dritten Verordnung zur Anpassung der Anlagen der Corona-Lockerungs-LVO MV“ vom 08.09.2020 dürfen Sitzungen kommunaler Vertretungen und sonstiger kommunaler Gremien sowie kommunale Wahlen unter Einhaltung der festgelegten Auflagen – hier Anlage 36 – durchgeführt werden.

auszugsw. Anlage 36:

Auflagen Sitzungen kommunaler Gremien

In Sitzungen kommunaler Vertreter und sonstiger kommunaler Gremien sind folgende Auflagen umzusetzen:

1. Es ist ein einrichtungsbezogenes Hygiene- und Sicherheitskonzept zu erstellen, welches umzusetzen und auf Anforderung der zuständigen Gesundheitsbehörde im Sinne des § 2 Absatz 1 Infektionsschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern vorzulegen ist.

2. Zwischen den Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Meter einzuhalten. Bei Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen, die für die gesamte Dauer der Veranstaltung eingenommen werden, stehen zwei Varianten zur Verfügung.

Variante 1) Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung kann bei konsequenter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,50 Metern entfallen (ausgenommen hierbei Angehörige des eigenen Hausstandes und Begleitpersonen Pflegebedürftiger)

 

Variante 2) kann der Mindestabstand von 1,50 Meter auf einen Sitzplatz reduziert werden, wenn der Besucher

          eine Mund-Nase-Bedeckung tragen und die Besucherdaten platzgenau erfasst werden

          Die Besucher sind im Vorfeld über Variante der Durchführung der Veranstaltung/ des Konzeptes in geeigneter Weise zu informieren.

 

Mit Mail am 28. September sind die Ortsbeiratsvorsitzenden über die neue Verordnungslage informiert worden. Nach Rückmeldung von Dr. Fischer hat sich der Ortsbeirat für die Variante 1 entschieden. Daraufhin wurde geprüft, welche räumlichen Möglichkeiten für die Umsetzung entsprechend der Verordnung bestehen.

Es liegen dem Ortsamt derzeit zwei räumliche Angebote vor. Das eine ist das Angebot für die Anmietung des Tagungssaales Bornholm A und B im Technologiepark und ein Angebot für die Nutzung des Terminals Pier 7 und 8. Die finale Entscheidung innerhalb der Verwaltung in dieser Thematik steht noch aus.

 

9. Information über das Beteiligungsverfahren Mittelmole

Das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft informiert darüber, das für die weitere Planung der Mittelmole der Oberbürgermeister Claus Ruhe Madsen den Neustart des Verfahrens angeregt hat. Daher wurde das erfahrene Büro urbanista aus Hamburg in einem Vergabeverfahren gebunden. Nun wird begleitend zur Fortschreibung des Strukturkonzepts das Beteiligungsverfahren begonnen. Urbanista hat sowohl weitreichende Erfahrungen in der Stadtentwicklung als auch bei der Bürgerbeteiligung.

Urbanista hat den Auftrag, ein gutachterlicher Prüfauftrag zur Mittelmole zu machen. Dazu gehören die Aufbereitung und Würdigung des bisherigen Beteiligungsprozesses, ein Vergleich mit anderen europäischen Stadtentwicklungsprojekten und die Durchführung eines Beteiligungsverfahrens. 

In einem öffentlichen Dialog werden die bisherigen Planungen wertgeschätzt und unter Berücksichtigung zukünftiger Trends und neuster Strategien der Stadtentwicklung kritisch diskutiert. So entsteht eine integrierte und resiliente Vision für die Mittelmole –

flankiert von der finalen Überarbeitung des Strukturkonzepts Warnemünde.

Nach Gesprächen u.a. mit dem Ortsbeirat wird sich urbanista im November in der öffentlichen Sitzung des OBR vorstellen.