14.04.2020 - 6.1 Freigabe von laufenden Aufwendungen und Auszahl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Flachsmeyer zieht seine Änderungsanträge Nr. 2020/BV/0825-01 (ÄA) und
Nr. 2020/BV/0885-01 (ÄA) (s. TOP 6.2.1) zurück.
 

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Beschluss:

 

Der Hauptausschuss fasst gem. § 35 Abs. 2 S. 4 Kommunalverfassung M-V anstelle
der Bürgerschaft folgenden Beschluss:

 

Der Hauptausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock stimmt nach

§ 49 Abs. 4 i. V. m. § 35 Abs. 2 S. 3 u. 4 KV M-V der Leistung von Aufwendungen und Auszahlungen für bereits im Haushaltsvorjahr bestehende und in der Haushaltsplanung 2020 als Fortführungsmaßnahme berücksichtigte, freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben gemäß Anlage 1 in dem Umfang zu, welcher auf der Grundlage von Einzelfallprüfungen der zuständigen Fachämter als unaufschiebbar zu bewerten ist.

 

              Anlage:              Übersicht fortzuführende freiwillige Aufgaben
                                          - Verwaltungstätigkeit

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Abstimmung:                                                        Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

11

 

 

 

Dagegen:

-

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

-

 

Abgelehnt

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage