25.02.2020 - 11.2 Änderung des Beschlusses Nr. 2018/BV/4203...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Der Beschluss Nr. 2018/BV/4203 wird mit folgender Ergänzung geändert (Ergänzung unterstrichen):

Für den Stadtteil Rostock Lichtenhagen sind, beginnend ab dem Programmjahr 2019, Anträge auf Gewährung von Finanzhilfen für städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen nach dem Baugesetzbuch zu stellen. Die Grenzen des Fördergebiets Lichtenhagen werden gemäß § 171e (3) BauGB und entsprechend der Anlage „Grenzen Fördergebiet Lichtenhagen“ festgelegt.

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage