19.02.2020 - 10 Bericht des Ortsamtes

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Wortprotokoll

1.              Der Ortsbeirat hatte in seiner Sitzung im Oktober des vergangenen Jahres gebeten, die Nachfrage einer Bürgerin zum Sachstand über die Fahrstühle und weitere Hinweise und Anfragen aus der Ortsbeiratssitzung an die BIMA weiterzuleiten. Dies ist durch das Ortsamt erfolgt. Jetzt ging eine Rückantwort ein. Es wird gebeten, die späte Beantwortung des Schreibens zu entschuldigen. Frau Jakubek kann zum Thema „Errichtung von Personenaufzügen“ keinen neuen Sachstand mitteilen. Es verbleibt bei der getroffenen Aussage, dass aufgrund der hohen Kosten kein Anbau von Aufzügen erfolgen wird. Sie hält es aus diesem Grunde momentan nicht für zielführend, in dieser Angelegenheit an einer Ortsbeiratssitzung teilzunehmen.

2.              In der Erörterung in der letzten Sitzung zur Thematik Sachstand Konzeption öffentliche Bedürfnisanstalten wurde durch den Ortsbeirat auch die kostenfreie Nutzung von Toiletten hinterfragt. Das Amt für Umweltschutz teilt nunmehr mit, das in einer Beratung mit dem Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung am 29.01.2020 zum Thema Entgeltfreiheit festgelegt wurde, dass angesichts der steuerlichen Vorteile, die sich aus dem Betrieb gewerblicher Art der Toilettenanlagen für den Haushalt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ergeben, weiterhin ein Entgelt erhoben wird. Zur Begründung wird ausgeführt, dass die Bürgerschaft mit Beschluss- Nr. 0527/07 BV die Entgelte für die Inanspruchnahme öffentlicher Sanitäranlagen beschlossen hat. Durch das Kämmereiamt wurden die steuerlichen Auswirkungen geprüft. Die WC Anlagen sind dem Anlagevermögen des Betriebes gewerblicher Art zugeordnet. Ein Wechsel von einer entgeltlichen zu einer entgeltfreien Nutzung zieht eine geänderte Zuordnung vom BgA in den Hoheitsbereich nach sich, die mit umsatzsteuerrechtlichen und ertragsteuerlichen Folgen verbunden ist. So wären zum Beispiel r die Aufwendungen im Bereich der laufenden Verwaltungstätigkeiten und die Investitionskosten der Vorsteuerabzug ausgeschlossen und für bereits getätigte Investitionen der Vorsteuerabzug zu korrigieren. Eine Übertragung in den Hoheitsbereich ohne eine angemessene Gegenleistung führt zu ertragsteuerlichen Folgen.

3.              Der Oberbürgermeister hat mitgeteilt, dass er von einigen Ortsbeiräten bereits Einladungen zur Teilnahme an deren Sitzungen erhalten hat. Dafür dankt er recht herzlich. Aufgrund der jetzt schon sehr deutlichen Termindichte im OB-Kalender gestaltet es sich schwierig, konkrete Zusagen für die OBR-Sitzungen zu tätigen. Herr Madsen hat die Übersicht über die geplanten Sitzungstermine erhalten. Er entscheidet sich dann, an welcher Sitzung er teilnehmen kann. Sobald der Termin feststeht, informiert das OB-Büro darüber umgehend.

4.              Errichtung eines Strandzuganges

Zu der Bitte des Ortsbeirates an die Tourismuszentrale, die fehlende Genehmigung zur Befestigung des Strandaufganges 27 durch die Bürgerinitiative im Dünenweg zeitnah zu erteilen, teilt die Tourismuszentrale mit, dass für die Vereinbarung zur Errichtung eines temporären Strandzuganges es zwingend der Einbindung aller zuständiger Fachbereiche der Stadtverwaltung und weiteren Institutionen bedarf. Diese prüfen fachbezogen die eingereichten Antragsunterlagen. Die sich hieraus ergebenen Auflagen/Bedingungen werden sodann Vertragsbestandteil. Es ist davon auszugehen, dass der Interessengemeinschaft diese Vereinbarung zwecks Unterzeichnung in der Woche vom 03.-07.02.20 vorgelegt wurde. Entsprechend der Auflagen des Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres-Mecklenburg darf mit der Errichtung des Strandzuganges frühestens am 01.04.20 begonnen werden. Mit Schreiben vom 11.02.2020 wurde der Flächennutzungsvertrag Nr.: 15200/1026/2020 für die Errichtung/ Befestigung des Strandzuganges Nr. 27 der Interessengemeinschaft zur Unterzeichnung übersandt. Der Flächennutzungsvertrag beinhaltet alle Auflagen der involvierten Fachbereiche und Institutionen. Die Errichtung/ Befestigung des Strandzuganges Nr. 27 erfolgt in dem zulässigen Zeitraum vom 01.04. - 15.10. eines jeden Jahres.

5.              Das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege hat uns den Baumbericht 2019 übergeben. Der Baumbericht veranschaulicht die Entwicklung der Baumbestände Rostocks in öffentlichen Grünanlagen im Jahr 2019. Ein Exemplar des Baumberichtes durfte ich dem Ortsbeiratsvorsitzenden übergeben, ein weiteres Exemplar liegt im Ortsamt vor und kann gerne in unseren Räumlichkeiten eingesehen werden.

6.              Weiße Flotte Anfrage zu Kameras an dem Wartehäuschen, Taktung während der Weihnachtszeit, Aschenbecher auf der Fähre, Übermittlung der Fahrgastzahlen für die Jahre 2017 bis 2019

Zu den Anfragen des Ortsbeirates an die Weiße Flotte teilt diese mit:

              Kameras

Die Kameras wurden im Zusammenhang mit der Einführung einer neuen Software für die genutzten mobilen Verkaufsgeräte zur Zählung der Kraftfahrzeuge angebracht. Sie dienen ausschließlich der Erkennung der Kfz- Art (PKW, LKW u. ä.) und Abgleichung mit der im Asphalt eingelassenen Zählschleife zu Ermittlung des jeweils gültigen Tarifs. Die Schleife allein ist nicht in der Lage die Kfz- Art zu erkennen. Es erfolgt keine Aufzeichnung oder Live-Übermittlung von Bildern. Mit einem Schild am Anlieger wird darauf hingewiesen. Der Einsatz der Kameras ist datenschutzrechtlich geprüft und datenschutzkonform.

              Schiffseinsatz in den Weihnachtsferien

Die Aussage der Bürger, dass „hrend der Weihnachtsferien nur eine Fähre pendelte“ suggeriert, dass dies während des gesamten Zeitraumes so war und ist somit nicht korrekt. Der Schiffseinsatz in diesem Zeitraum entsprach an den jeweiligen Wochentagen dem veröffentlichten Fahrplan im Zwei- und Einschiffsdienst. Es gab keine Ausfälle oder Einschränkungen. Der Schiffs- und Personaleinsatz wird auf Grund mehrjähriger Erfahrungswerte für Saisonzeiten, Feiertage und ausgewählte Höhepunkte wie Hanse-Sail und Turmleuchten langfristig geplant. Das war auch für die Weihnachtsfeiertage und den Jahreswechsel 2019 der Fall. Anders als in den Vorjahren, konnte die Weiße Flotte, 2019 sehr milde und zum Teil sonnige Tage zum Jahreswechsel verzeichnen. Dadurch stieg das Verkehrsaufkommen an einzelnen Tagen und an diesen auch nur zu zeitlichen Spitzen deutlich an, so dass es begrenzt zu ungewöhnlichen Wartezeiten kam. Die Weiße Flotte bedauert diesen Umstand. Sie bitten aber auch um Verständnis, das sie ihre Fahrpläne und den Personaleinsatz insbesondere über die Feiertage nicht kurzfristig der Wetterlage anpassen können. Dies entspricht auch der Verfahrensweise anderer Verkehrsträger bzw.- unternehmen. Die Erfahrungen aus 2019 werden in die Planung für das Jahr 2020 einfließen.

              Zusätzliche Aschenbecher

Dieser Hinweis wird gerne aufgenommen. Die Weiße Flotte prüft eine kurzfristige Umsetzung. Des Weiteren wird durch die Weiße Flotte ein Rauchverbot geprüft.

              Fahrgastzahlen

Zu den Fahrgastzahlen gibt die Weiße Flotte keine Auskünfte.

7.              Hinweis von Herrn Bankonier fehlende Leitpfosten im Budentannenweg

Zu dem Hinweis von Herr Bankonier teilt das Amt für Verkehrsanlagen mit, dass die Ergänzung der Leitpfosten bei der Straßenmeisterei beauftragt und am 03.02.20 diese  erneuert wurden.

8.              Datenabfrage

In Bezug auf die Datenanfrage hat die Kommunale Statistikstelle entsprechende statistische Angaben zur Bevölkerung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock nach ausgewählten Ortsteilen und Altersgruppen - Stand 31. Dezember 2019 übermittelt. Danach sind im Ortsbeiratsbereich mit Hauptwohnsitz 1561 Einwohner gemeldet. Die gesamte Statistik aufgegliedert nach Ortsteilen und Altersgruppen habe ich heute dem Vorsitzenden übergeben.

9.              Straßenbegleitgrün Höhe Einfahrt Tonnenhof wächst in den Verkehrsraum ein

Zu dem Hinweis des Ortsbeirates, das auf dem Geh- und Radweg zwischen Hohene und Markgrafenheide Äste in den Verkehrsraum ragen, teilt das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege mit, dass die notwendigen Gehölzrückschnittarbeiten zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit und das freischneiden der Verkehrszeichen, entlang des Geh- und Radweges beauftragt wurden. Diese Arbeiten, wurden für den 28.02.2020 terminiert.

10.              Information über erteilte Baumfällgenehmigung

Das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege informiert, dass eine Fällgenehmigung für 32 Bäume, davon eine Trauerweide, 18 Eichen, drei Birken, zwei Hybrid-Pappeln, vier Ahornbäume, zwei Linden und zwei Kastanien auf dem B- Plangebiet „Ortsteilzentrum Markgrafenheide/ Albin- Köbis- Straße“ im Bereich der geplanten Gebäude, erteilt wurde. Weiterhin gefällt werden fünf Eschen entlang der Albin-Köbis-Straße, die jedoch aufgrund ihres Stammumfanges unter 50 cm noch keinen Schutzstatus besaßen und bereits durch die Eschen-Triebspitzenwelke geschädigt sind. Aufgrund erforderlicher vorgezogener Erschließungsarbeiten auf dem Baufeld, wie Umsetzung der Trafostation inclusive Verlegung der Leitungen, Abriss der vorhandenen Trafostation sowie Verlegung von Wasser- und Abwasserleitung wird die Fällgenehmigung ausnahmsweise vor Erteilung der Baugenehmigung erteilt. Gemeinsam mit dem Bauherrn und den beteiligten Ämtern konnte durch eine nochmalige Umplanung der Parkplätze die zentrale Eichengruppe erhalten werden, die in der ersten Variante des Bauantrages auch hätte gefällt werden müssen. Auf die Beachtung der naturschutzrechtlichen Bestimmungen, wie die Berücksichtigung der Vogelbrutzeit, wurde hingewiesen. Die Genehmigung ist auf ein Jahr befristet und enthält Auflagen zu den notwendigen Ersatzpflanzungen. So sind als Ersatz für die Fällungen der 20 nach Naturschutz Ausführungsgesetz geschützten Bäume 28 Laubbäume der Qualität 16-18 cm zu pflanzen und für die nach Baumschutzsatzung der HRO geschützten 12 Bäume sind 12 neue Bäume mit einem Stammumfang von 18-20 cm zu pflanzen. Für jeden aus Platzgründen nicht pflanzbaren Ersatzbaum ist eine Ausgleichszahlung zu leisten.

11.              Spielplatzkonzept Antwort des Amtes 67

Im Spielplatzkonzept der Hanse-und Universitätsstadt Rostock (Stand 2016) wird die Maßnahme „Neubau Gerätespielplatz Am Heidehaus“ als prioritäre Maßnahme benannt. Die Fortschreibung des Spielplatzkonzeptes sieht für das Jahr 2021 die Bereitstellung von Haushaltsmitteln für den Neubau eines Gerätespielplatzes Am Heidehaus im Ortsteil Markgrafenheide vor.

Im Jahr 2020 wird die für den Neubau des Spielplatzes erforderliche Planungsleistung vergeben. Hierfür sind 10.000€ im städtischen Haushalt unseres Amtes eingestellt.

Im nächsten Jahr sind für den Bau 45.000€ im Finanzhaushalt und 45.000€ im Ergebnishaushalt eingestellt. In der Summe stehen also immer noch 90.000€ zur Verfügung.

Die Planungsleistung wird nach Freigabe des Haushaltes vergeben. Im Rahmen der Planungserarbeitung wird dann auch die versprochene Bürgerbeteiligung erfolgen.

12.              Sachstand Bänke Ostmole Zuarbeit OBR Vorsitzender/Zuarbeit Amt 66 erfolgt zu nächsten Sitzung

13.              Absenkung Bordstein Budentannenweg - Zuarbeit Amt 66 erfolgt zu nächsten Sitzung

14.              Prüfung Geschwindigkeitsreduzierung Erich- Weinert Siedlung - Zuarbeit Amt 66 erfolgt zu nächsten Sitzung