14.11.2019 - 5.3 Bebauungsplan Nr. 15.WA.202 "Ballastweg...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Maronde erläutert die Beschlussvorlage. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als Grünfläche dargestellt. Hier befindet sich eine Gärtnerei/Baumschule. Planungsrechtlich ist die Fläche dem Außenbereich zugeordnet und wird daher im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB entwickelt. Eine Teilfläche des angrenzenden Bebauungsplan wird überplant, da an dieser Stelle der angedachte Grünausgleich nicht erfolgt ist. Eine vertragliche Vereinbarung ist damals nicht erfolgt.

 

Herr Millahn erläutert, dass in dem Bebauungsplan 23 bis 27 Wohnungen untergebracht werden sollen, davon zwei Mehrfamilienhäuser und vier Einfamilienhäuser.

 

Herr Kühner erfragt, wo sich die Ausgleichsflächen für die Gärtnerei befinden. Herr Millahn erklärt, dass eine Maßnahme im heutigen Plangebiet liegt. Ein Teich sollte naturnah umgestaltet werden. Aufgrund der fehlenden Vereinbarung besteht keine gesetzliche Handhabe zur Umsetzung der Ausgleichmaßnahme. Der Eigentümer setzt Teile der Maßnahme nun freiwillig um.

 

Herr Hannemann erkundigt sich nach dem Bauträger. Herr Millahn erörtert, dass es eine private Bauanfrage des Eigentümers der Fläche für die Errichtung eines Einfamilienhauses gab. Diese Anfrage wurde negiert, da sich das Vorhaben im Außenbereich befindet. Stattdessen gab es einen Interessensausgleich. Auf der gesamten Fläche soll eine Wohnbebauung realisiert werden, das Einfamilienhaus wird integriert.

 

Herr Hannemann möchte gern wissen, wie der Ortsbeirat Gehlsdorf abgestimmt hat. Herr Kühner informiert, dass der Ortsbeirat dem Vorhaben zugestimmt hat (5 Fürstimmen, 4 Gegenstimmen). Herr Maronde ergänzt, dass es bisher keinen Bauträger gibt.

 

Frau Krüger und Frau Pittasch hinterfragen die Inanspruchnahme des Außenbereichs. Herr Maronde erklärt, dass es sich aufgrund der Größe der Grünfläche um einen Außenbereich im Innenbereich handelt und keine "Lücke" im Innenbereich mehr ist.

 

Frau Krönert fragt nach, warum keine parallele Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt. Herr Maronde sagt, dass diese Fläche aus § 13b BauGB entwickelt wird und die Aufstellung eines Bebauungsplans ausreichend ist.

 

Herr Millahn informiert weiterhin, dass für den sensiblen Uferbereich eine niedrigere Bebauung geplant ist, um die Silhouette weitestgehend zu erhalten.

 

Herr Pöker weist darauf hin, dass es sich lediglich um einen Aufstellungsbeschluss handelt. Er sieht die Aufstellung des Bebauungsplans als eine Art Interessensausgleich zwischen der Stadt und dem Eigentümer. Es wird eine abgestimmte städtebauliche Entwicklung erzielt. Die Planungshoheit obliegt weiterhin der Stadt.

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

3

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage