24.10.2019 - 4.4 Daniel Peters (für die CDU/UFR-Fraktion...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Frau Richert stellt den Antrag vor.

 

Herr Bleis erklärt, dass hinter dem Ausbildungsticket komplizierte Regularien stecken. Gemäß dem Personenbeförderungsgesetz gibt es u.a. für Auszubildende einen Rabatt von 25 Prozent auf den Ticketpreis. Diesen Differenzbetrag übernimmt der Staat. Sollte es zu weiteren Ermäßigungen für dieses Ticket kommen, entfällt dieser staatliche Zuschuss. Bei Auszubildenden kommt hinzu, dass sich der Wohnort, der auszubildende Betrieb und die Berufsschule oftmals an verschiedenen Orten befinden. Bei dem ermäßigten Tarif für Auszubildende der RSAG ist lediglich die Zone Rostock abgedeckt. Aus diesem Grund wäre ein entsprechendes Ticket Landessache. Das Semesterticket für Studierende im Vergleich kommt auf Grundlage eines Solidarbeschlusses zustande. Im Prinzip müssen alle Studierende ein Ticket erwerben. Beim Semesterticket werden auch Abwesenheitszeiten (Semesterferien) berücksichtigt.

 

Herr Pöker versteht, dass dies ein komplexes rechtliches Thema mit diversen Zuständigkeiten ist. Das Thema sollte vorerst mit der Wirtschaft diskutiert werden und daher von der CDU/UFR-Fraktion zurückgezogen werden.

 

Herr Kröger stimmt den Aussagen von Herrn Bleis zu. Der Antrag sei die falsche Herangehensweise, um ein entsprechendes ÖPNV-Ticket für Auszubildende auf den Weg zu bringen.

 

Herr Engelmann und Frau Richert befürworten den Änderungsantrag. Eine Lösung für ganz Mecklenburg-Vorpommern wäre wünschenswert.

 

Herr Porst weist darauf hin, dass für Betriebe die Möglichkeit des Jobtickets besteht. Das Problem besteht allerdings darin, dass es mindestens 20 Abnehmer in einem Unternehmen geben muss.

 

Herr Bleis sagt, dass das Jobticket seit 2018 auch von Auszubildenden genutzt werden kann. Die oft kritisierte Mindestabnahmezahl stellt deutschlandweit jedoch keine Seltenheit dar. In Dresden sind es beispielsweise 30 Abnehmer je Betrieb. Die Vergünstigen des Jobtickets sind auch auf den Mengenrabatt und dem damit verbundenen reduzierten Betriebsaufwand zurückzuführen. Erst kürzlich wurde ein Kompromiss für kleine Unternehmen gefunden. Bei 5 Abnehmern je Unternehmen gibt es 5 Prozent Nachlass von der RSAG und 15 Prozent vom Arbeitgeber auf den Ticketpreis (unter Vorbehalt der Zustimmung des Landes M-V). Der Bund hat zudem die steuerlichen Vergünstigen für Unternehmen im Hinblick auf ein Jobticket verbessert.

 

Für Herrn Bauer ist es ungerecht, dass ein Auszubildender für das ÖPNV-Ticket zahlen muss, ein Hartz IV- Empfänger aber beispielsweise nicht. Auch sollte das Thema noch einmal intensiv in der IHK und HWK diskutiert werden. Hinzu kommt der Fakt, dass das Land Berufsschulstandorte schließt und damit zusätzliche Verkehrsströme erzeugt. Aus diesem Grund sollte auch das Land die Kosten für ein entsprechendes Azubi-Ticket übernehmen.

 

Herr Bauer stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung.

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Abstimmung zum Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

1

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt