23.10.2019 - 8 Information " E-Scooter in der KTV"

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Wortprotokoll

Herr Nozon informiert über die gesetzlichen Regelungen zur Nutzung der E-Scooter.

E-Roller unterliegen dem Gemeingebrauch, es sind keine Genehmigungen notwendig. Die Anbieter arbeiten eigenwirtschaftlich. Sie werden vor allem im verdichteten Innenstadtbereich tätig. Mit den Anbietern können Abstellverbotszonen zum Schutz sensibler Stadtbereiche vereinbart werden.

Die Verwaltung erarbeitet derzeit eine Vereinbarung, in der u. a. Ansprechpartner, Abstellzonen, Betriebsbereitschaft, Entsorgung, Verbotszonen erfasst werden sollen. Der Entwurf wird dem Ortsbeirat vorgestellt.

Auf Nachfrage erklärt Herr Nozon, dass es derzeit kein zugelassenes Verfahren gibt, um E-Scooter in bestimmten Zonen zu verlangsamen oder abzuschalten.

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