24.10.2019 - 5.1 Leitfaden für mitgestaltende Bürgerbeteiligung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Boden stellt die Beschlussvorlage mit einer PowerPoint-Präsentation vor.

 

Herr Pöker erkundigt sich, wer über eine Beteiligung entscheidet. Frau Boden antwortet, dass die Verwaltung entscheidet, ob zu dem jeweiligen Vorhaben eine Beteiligung erfolgen soll. Wenn sich die Verwaltung dagegen ausspricht, kommt es zu einer Prüfung durch den Beirat für Beteiligung. Dieser besteht zu einem Drittel aus Bürgerschaftsmitgliedern und zu zwei Dritteln aus Personen der Zivilgesellschaft. Die Verwaltung kann an der Sitzung teilnehmen.

 

Herr Engelmann möchte gern wissen, ob Bürger oder Ortsbeiräte Projekte für die Vorhabensliste vorschlagen können. Frau Boden bestätigt dies.

 

Herr Pöker erfragt, ob eine Geschäftsordnung vorgesehen ist. Herr Döring sagt, dass das Inhalt des Änderungsantrags des Ortsbeirates Seebad Warnemünde/Seebad Diedrichshagen ist. Der Beirat soll sich von Beginn an eine Geschäftsordnung geben. Ein weiterer Änderungsantrag sieht vor, dass auch Vorhaben von kommunalen Unternehmen sowie von freiwilligen Vorhabensträgern auf die Vorhabensliste zur Bürgerbeteiligung gesetzt werden können. Frau Boden erklärt, dass der Inhalt des ersten Änderungsantrags bereits im Leitfaden formuliert ist und grundsätzlich in die Satzung aufgenommen werden kann. Bezüglich des zweiten Änderungsantrages muss eine juristische Prüfung erfolgen.

 

Herr Pöker hinterfragt den Umgang mit privaten Vorhaben. Herr Porst informiert, dass ein privates Baugenehmigungsverfahren kein Vorhaben für eine Bürgerbeteiligung sein kann.

 

Herr Engelmann empfiehlt die Schaffung einer Möglichkeit zur freiwilligen Beteiligung von

Privaten. Als Vorbild dient hier der Gestaltungsbeirat.

 

Herr Kröger erkundigt sich, was hinter dem Begriff "Vorhaben" steht. Frau Boden erläutert, dass alle Projekte damit gemeint sind, nicht nur bauliche Vorhaben. Herr Pöker fügt hinzu, dass viele Bereiche bereits eine Gesetzesgrundlage haben und einem gesetzlichen Beteiligungsprozess enthalten. Wohlmöglich wird durch den Leitfaden für die mitgestaltende Bürgerbeteiligung eine Erwartungshaltung geschaffen. Frau Boden sagt, dass oftmals schon allein die Information über die Vorhaben die Bürger zufrieden stellt. Auch Herr Kröger findet, dass Beteiligung bereits mit der Information beginnt. Herr Porst ergänzt, dass sich die Bürger darüber hinaus zu einem Zeitpunkt mit besserem Gestaltungsspielraum einbringen können, was zu einer höheren Akzeptanz führt.

 

Herr Kühner ergänzt, dass nicht gegen die vom Gesetz vorgeschriebene Beteiligung verstoßen werden darf. Frau Krönert erklärt, dass sich der Leitfaden ausschließlich an die informelle Bürgerbeteiligung richtet. Die formale Beteiligung ist davon nicht betroffen und wird weiterhin gemäß den gesetzlichen Vorgaben umgesetzt. Ggf. kommt es zu einer Verkürzung des formalen Prozesses. Frau Boden stimmt den Aussagen zu. Weiterhin informiert sie, dass es nach zwei Jahren eine Evaluierung des Leitfadens geben soll.

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

1

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage