12.11.2019 - 4 Informationen des Ortsbeiratsvorsitzenden und d...

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Wortprotokoll

Herr Wullekopf:

 

Herr Wullekopf nahm an einer Infoveranstaltung im Rahmen der Bürgerbeteiligung zum Thema Wohnungsneubau teil.

Nach alter Prognose fehlen bis zum Jahr 2035 ca. 27.000 Wohnungen in Rostock. Eine neue Prognose ergab, dass es bis dahin 7.000 Wohnungen weniger, also 20.000 fehlende Wohnungen sind.

Geprüft wurde, welche Kapazitäten für eine Lückenbebauung im Stadtgebiet vorhanden sind. Hinweise und Ideen, wo in unmittelbarer Nähe neuer Wohnraum entstehen soll und welche Gebäude eine Aufstockung ermöglichen, sind erste Schritte der Bürgerbeteiligung.

Eine weitere Informationsveranstaltung zur Innerstädtischen Verdichtung findet am 21.11.2019 um 18:00 Uhr bei INVIA, Danziger Straße 45, 18107 Rostock statt.

 

Frau Koch:

 

Das Amt für Verkehrsanlagen beabsichtigt in der Ehm-Welk-Straße die Fahrbahn zu erneuern. Die Maßnahme wird im Zeitraum 46. KW  - 51.KW 2019 durch die Fa. Groth & Co Bauunternehmung GmbH umgesetzt. Der Lage- und Ausführungsplan dieser Maßnahme liegt vor.

 

Die Liste der Bauanträge liegt vor.

 

 

Zu den Anfragen über mögliche Straßenmarkierungen in der Theodor-Körner Straße teilt das Amt für Verkehrsanlagen folgendes mit:

 

  1. Auftragung einer vormals vorhandenen Markierung 30 Km/h:

 

Eine Anordnung hierfür liegt nicht vor. Es ist zudem nicht nachvollziehbar, dass je eine Markierung aufgetragen war.

Eine Anordnung zur Auftragung einer Markierung „30“ in Höhe der Theodor-Körner-Straße 45 wird auch nicht in Aussicht gestellt, da 30Km/ h für Fahrbahnen ein Merkmal der Tempo 30-Zone mit der Vorfahrtsregelung rechts vor links ist.

 

 

  1. Erweiterung der Tempo 30 Zone der Maxim-Gorki-Straße auf die  Thomas-Morus-Straße und Theodor Körner Straße

 

Das Amt spricht sich für die Beibehaltung der vorhandenen Regelung mit einer Tempo 30 für eine Strecke aus. Diese Beschilderung ist aus vorangegangenen Erfahrungen wirkungsvoller für die Einhaltung der Tempo 30.

 

  1. Fahrbahnmarkierung von Schutzstreifen für Radfahrer sowie die Aufstellung von Hinweisschildern für die Einhaltung des Mindestabstands zum Überholen von Radfahrern in der Theodor-Körner-Straße

 

Die zur Verfügung stehende Fahrbahnbreite der Theodor Körner Straße lässt die Einrichtung von Schutzstreifen für den Radverkehr nicht zu.

Die grünen Hinweisschilder zum o.g. Sachverhalt sind kein offizielles Verkehrszeichen der StVO und können daher nicht von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet werden.