05.09.2019 - 9.1 Bebauungsplan Nr. 09.SO.162 "Groter Pohl - west...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herrn Hortig-Delaunay übernimmt die Vorstellung der Beschlussvorlage .

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung fand im Rahmen der Planung statt.

Nachfolgend kurze Diskussion im Ortsbeirat.

 

Herr Dr. Mrotzek verlässt um 20.45 die Ortsbeiratssitzung.

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Beschluss:

 

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 09.SO.162 „Groter Pohl - westlicher Teil" eingereichten Stellungnahmen von Bürgern sowie die Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden mit dem in Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.

 

Die als Anlage 1 beigefügten Abwägungsergebnisse sind Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Aufgrund des § 10 Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom

23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl. I, S. 2808), sowie nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V 2015, S. 344), berichtigt am 20.01.2016 (GVOBl. M-V S. 28/29),

 

beschließt die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock den Bebauungsplan Nr. 09.SO.162 „Groter Pohl - westlicher Teil", begrenzt

 

• im Nordwesten:              durch den Kreisverkehr in der Erich-Schlesinger-Straße und durch

                                          die Nordwestgrenze des Betriebsgeländes der Feuerwache,

• im Nordosten:              durch die Nordostgrenze des Betriebsgeländes der Feuerwache und                                           durch die Nordostgrenze des Geländes der bestehenden

                                          Autowaschanlage,

• im Südosten:              durch die vorhandene Straße Pütterweg,

• im Südwesten:              durch die vorhandene Erich-Schlesinger-Straße,

 

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text mit örtlichen Bauvorschriften (Teil B), zusammen Anlage 2, als Satzung.

 

3. Die Begründung, Anlage 3, wird gebilligt.

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

-----

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

-----

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage