13.08.2019 - 9.1 Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für d...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Pawelke

Es handelt sich bei dem Vorhaben um ein 6-geschossiges Gebäude mit einer Länge von ca. 111 m, einer Breite von ca. 16 m und einer Höhe von ca. 24 m, welches genutzt werden soll als Kantine mit ca. 383 qm Nutzfläche für 302 Personen sowie für Wasch-, Umkleide- und Pausenräume.

Das Gebäude soll für bereits auf der Werft tätige Mitarbeiter erstellt werden, welche derzeitig in anderen Gebäuden und in Containern, die auf dem Werftgelände stehen, untergebracht sind. Dies gilt ebenso für die Mitarbeiter der Kantine, die sich zurzeit noch in einem anderen Gebäude befindet, mit Fertigstellung des neuen Gebäudes aber hierhin verlegt werden soll.

r die Werft- und Kantinenmitarbeiter stehen bereits Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder zur Verfügung. Ein weiterer Bedarf an Stellplätzen bzw. Abstellplätzen für Fahrräder wird durch den Neubau daher nicht entstehen.

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Ortsbeirat uneingeschränkte Zustimmung.

 

Herr Prechtel bittet um Abstimmung zur Beschlussvorlage.

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Beschluss:

Das Einvernehmen der Gemeinde für das Bauvorhaben: „Änderungsanzeige nach § 15 BImSchG: Neubau eines Sozialgebäudes für die Neptun Werft mit Pausen-, Umkleide- und Waschräumen sowie einer Kantine“ Rostock, Neptunblick, Az.: 00896-19 wird erteilt.

 

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage