09.07.2019 - 4 Bericht des Ortsamtes

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Wortprotokoll

Frau Teubel

 

 

1.Anfrage des AWO Ortsverein zur Ausnahmegenehmigung im Bewohnerparkgebiet Vorgang 179

Der AWO Ortsverein hatte mit einem Schreiben an den Ortsbeirat um Unterstützung in der Nachfrage zu Ausnahmegenehmigungen im Rahmen von Be- und Entladen von Fahrzeugen in den Bewohnerparkgebieten gebeten. Dabei wurde die Bitte geäert, für 15 Minuten kostenlos/mit Parkscheibe in den Bewohnerparkgebieten halten zu können. Oftmals seien es Familienangehörige und Freunde von älteren Menschen, die für diese den Einkauf erledigen würden, aber nicht im Besitz einer Anwohnerparkkarte wären. Das Amt für Verkehrsanlagern teilt dazu mit, das Parkscheiben insbesondere dann zu verwenden sind, wenn ein entsprechendes Verkehrszeichen dies fordert. Meist ist dies durch das Zusatzzeichen 318 ausgewiesen. Des Weiteren muss eine Parkscheibe verwendet werden, wenn Parkuhr- oder Parkscheinautomat defekt sind. Dann darf nur bis zur Höchstparkdauer dort gestanden werden, was durch die Verwendung einer Parkscheibe sicherzustellen ist. Wird nur kurz zum Ein- und Aussteigen oder Be- und Entladen gehalten, entfällt die Nutzung der Scheibe auch dort, wo sie per Zeichen gefordert wird. Ein Be- und Entladen ist also ohne Auslegung der Parkscheibe möglich, der Be- und Entladevorgang muss aber ersichtlich sein. Wird zu diesem Zweck gehalten, dann wird das Halten auch nicht nach 3 Minuten zum Parken, wenn es sich um eine direkte und unmittelbare Ladetätigkeit handelt. Grundsätzlich gilt jedoch, dass immer dann be- und entladen wird, wenn es sich um Gegenstände handelt, die nach Größe, Gewicht, Empfindlichkeit oder Wert der Beförderung durch ein Kraftfahrzeug notwendig machen und ein Transport zu Fuß unzumutbar erscheinen lassen. In den Bewohnerparkzonen stehen Parkflächen zur allgemeinen Nutzung zur Verfügung, auch wenn diese gebührenpflichtig sind. An den Parkscheinautomaten ist eine Mindestparkdauer von 20 Minuten eingestellt, so dass ein kurzer Aufenthalt bei dem Bewohner, wie zum Beispiel zum Überbringen der Einkäufe, möglich ist. Gemäß Gebührensatzung kostet das Parken an Parkscheinautomaten für 20 Minuten in der Hauptsaison 1,00 Euro und in der Nebensaison 0,50 Euro. Im Bewohnerparkgebiet hat nur der Bewohner, der meldebehördlich registriert ist einen Anspruch auf Erteilung eines Bewohnerparkausweises. Für Bewohner, die auf Pflege Angehöriger angewiesen sind, kann ein formloser Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Parken im entsprechenden Bewohnerparkgebiet wegen benötigter Familienpflege für das Fahrzeug der Pflegeperson bei der Straßenverkehrsbehörde gestellt werden. Antragsberechtigt ist der Bewohner, der eine Pflegestufe oder einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „G“ (Gebehindert) oder „aG“ (außergewöhnlich Gehbehindert) hat. Der formlose Antrag muss von der pflegebedürftigen Person gestellt werden. Die Gebühr für die Ausnahmegenehmigung beträgt 39,00 Euro, die maximale Parkzeit beträgt 2 Stunden.

 

2.Hinweis zu Übernachtungen im Kurpark

Wir erhielten in der letzten Juni Woche Hinweise von Einwohnern, das im Kurpark wohl zunehmend genächtigt wird. Zu dem Zeitpunkt wurden drei "Übernachtungsstellen" ausgemacht. Es bestand die Sorge, dass hier eine Vermüllung des Kurparkes erfolgt und das die Anzahl derjenigen die dort übernachten zunehmen könnte. Darüber haben wir umgehend die Polizei, den Allgemeinen Ordnungsdienst und das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege informiert. Bisher konnten keine weiteren Übernachtungen festgestellt werden, aber alle informierten Fachbereiche werden diese Thematik weiter im Auge behalten.

 

 

 

3.behindertengerechte Parkplätze in der Seestraße

Mit dem Umbau der Seestraße sind behindertengerechte Parklätze weggefallen. Dazu hatte der Ortsbeirat die Nachfrage gestellt, wie diese Thematik gelöst werden kann und wieder Zugänge für Mobilitätseingeschränkte Bürger geschaffen werden.

Das Amt für Verkehrsanlagen teilt dazu mit, das zu dieser Thematik am 29.05.19 eine Vor- Ort- Begehung erfolgte und folgendes dazu ausgeführt wurde. Mit Fertigstellung des 1. Bauabschnittes der Seestraße zwischen Kurhausstraße und Heinrich-Heine-Straße wurden 6 PKW-Stellplätze für Rollstuhlfahrer baulich und ein personenbezogener PKW-Stellplatz umgesetzt und ausgeschildert. Im Zuge des 2. Bauabschnittes der Seestraße zwischen Heinrich-Heine-Straße und Straße Am Leuchtturm erfolgt mit der grundhaften Erneuerung der Verkehrsanlagen der Umbau zu einem verkehrsberuhigten Bereich zwischen Heinrich-Heine-Straße und Luisenstraße bis auf Höhe Hotel Am Leuchtturm. Im Anschluss bis zur Straße Am Leuchtturm erfolgte der Umbau zur Fußngerzone. Für den verkehrsberuhigten Bereich sind generell keine Stellplätze vorgesehen. Innerhalb der anschließenden Fußngerzone sind verkehrsrechtlich keine PKW-Stellplätze zulässig.

In diesem Zusammenhang wurden die 3 PKW-Stellplätze für Rollstuhlfahrer aus dem Bestand des 2. Bauabschnittes vorgezogen und im 1. Bauabschnitt mit integriert. Die Anordnung erfolgte auf Höhe der Rampe für Rollstuhlfahrer von der Seepromenade zur Seestraße in Abstimmung mit der Behindertenbeauftragten Frau Kröger und dem Beirat für behinderte und chronisch kranke Menschen. Diese Stellplätze standen somit bereits während der Bauphase des 2. Bauabschnittes im Bereich des 1. Bauabschnittes vollständig zur Verfügung. Einen entsprechenden Lageplan habe ich Herrn Prechtel übergeben dürfen.

Von der Behindertenbeauftragten, die in Begleitung einer Rollstuhlfahrerin an der Begehung am 29. Mai 2019 teil nahm, wurde nochmals bekräftigt, dass die Behindertenbeauftragte und der Beirat für behinderte und chronisch kranke Menschen die seinerzeit abgestimmte und bereits weit im Vorfeld umgesetzte Lösung weiterhin vertreten und Ihnen diesbezüglich auch keine aktuellen Beschwerden vorliegen.

Vielmehr wurde darauf hingewiesen, dass die 6 PKW-Stellplätze für Rollstuhlfahrer in unmittelbarer Nähe zur offiziellen Behindertenrampe (nicht mehr als 6 % Steigung zulässig) gegenüber dem Hotel Hübner, die speziell für mobilitätseingeschränkte Personen mit Handlauf und Radabweiser (wichtig für unmotorisierte Rollstühle) ausgelegt ist, erreichbar sind. Hier wird auch kein weiterer Bedarf gesehen.

 

4.In der Zeit vom 10.07.19 bis einschließlich 24.07.19 erfolgt die Auslegung der Plangenehmigungsunterlagen - Verbesserung Binnenhochwasserschutz und Vorflut Warnemünde, Diedrichshagen und Elmenhorst Los 3: Anpassung Grabensystem, Randgraben Warnemünde -  im Ortsamt. Die Unterlagen können zu den Sprechzeiten in den Räumen des Ortsamtes eingesehen werden.

 

5.Ortsausgangsschild Vorgang 183

In der letzten Sitzung gab es den Hinweis, dass die Beschilderung auf dem Ortsausgangsschild aus Diedrichshagen in Richtung Lichtenhagen, nicht aktuell sei. Das Amt für verkehrsanlagen teilt mit, dass ein neues Schild bestellt und nach Lieferung zeitnah ausgetauscht wird.

 

6.Das Amt für Verkehrsanlagen teilt mit, dass zur dauerhaften Unterbindung des widerrechtlichen Befahrens der Seepromenade durch Unberechtigte die westliche Auffahrt vom Strandweg aus (Höhe Strandläufer) mit FW - B - Schließ - Pollern abgepollert worden. Ein weiterer Poller wird von der Gehweganbindung an die Promenade vom Aja-Ressort kommend fest eingebaut. Die Poller an der Rampe Höhe H.-Heine- Straße werden nach der Warnemünder Woche eingebaut.

 

 

7.Aufgrund von dringend notwendigen Sanierungsarbeiten in den Räumen des Ortsamtes NW 1 wird das Ortsamt in der Albrecht- Tischbein- Straße 48 in der Zeit vom 02.08.-12.08.2019 geschlossen. In dieser Zeit können Sie zur Abholung von Dokumenten und Anträge auf Bewohnerparkkarten für Warnemünde das Ortsamt NW 2 in der Warnowallee 30 aufsuchen. Alle anderen melderechtlichen Angelegenheiten können sie in den Ortsämtern der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ausführen. Ab dem 13. August 2019 hat das Ortsamt NW 1 wieder zu den gewohnten Zeiten geöffnet.