26.02.2019 - 12.2 Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Schankin zeigt ihre Befangenheit an.

 

Die Verwaltung erläutert die Vorlage. Der Fördervorschlag entspricht dem beantragten Zuschuss vorbehaltlich der Ko-Finanzierung in Höhe von 50% durch den Landesjugendring

M-V e. V. und bezieht sich auf Ausgabe für eine Vollzeitstelle sowie Sachkosten. Es besteht Eilbedürftigkeit, da die MitarbeiterIn entsprechende Zertifikate absolvieren muss, um so mit den Methoden in Beteiligungsprozessen vertraut gemacht werden kann. Das Gesamtfinanzierungsvolumen beläuft sich auf 45.700 €, der Prozess wird dieses Jahr noch gestartet.  

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Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die Förderung des Projektes „Jugendbeteiligungsmoderator*in in der HRO" beim Rostocker Stadtjugendring e. V.  gemäß den §§ 1, 11 und 12 SGB VIII für den Zeitraum 01.03.2019 - 31.12.2019 in Höhe von 22.847,03 EUR.

 

 

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

-

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt