20.02.2019 - 6.1 Martin Lau (Ortsbeirat Dierkow-Neu)...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Herr Bockhahn informiert, dass diesbezüglich bereits ein Gespräch mit dem Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock stattgefunden hat. Vor 10 Jahren hat die Hanse- und Universitätsstadt Rostock mit den Vereinen Graffiti-Freunde Mecklenburg-Vorpommern, Kunstschule Rostock und Probierwerkstatt Rostock eine Vereinbarung (freigegebene Sporthallenflächen für Graffiti) geschlossen.

 

Herr Bockhahn merkt an, sollte nach der Sanierung nur eine Sporthalle zum legalen Besprühen freigegeben werden, wird die zweite Sporthalle höchstwahrscheinlich illegal mit Graffiti besprüht.

 

Ebenfalls informiert Herr Bockhahn darüber, dass eine Übersicht freizugebender Flächen und ein Regelkatalog für die Nutzung von legalen Flächen für Graffiti erarbeitet werden.

 

Er regt an, einen Änderungsantrag hinsichtlich der Sporthallen in der Walter-Butzek-Straße zu stellen. Herr Majerus bestätigt ebenfalls Herrn Bockhahns Vorschlag und stellt den Antrag, einen Änderungsantrag in eigener Zuständigkeit zu erstellen.

 

Nach einer umfangreichen Diskussion kommen die Mitglieder des Ausschusses überein, den Antrag zu vertagen.

 

 

 

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Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine der beiden Sporthallen in der Dierkower Allee/Walter-Butzek-Straße nach Abschluss der Sanierungsarbeiten wieder für Graffiti freizugeben. Dabei ist dafür Sorge zu tragen, dass die freigegebenen und gesperrten Flächen klar als solche zu erkennen sind. Zudem ist ggf. mit einer entsprechenden Vorrichtung Sorge zu tragen, dass die Fassade keinen Schaden erleidet.

Darüber hinaus wird der Oberbürgermeister beauftragt, bisher im Stadtgebiet freigegebene Flächen öffentlich zu benennen.

Zudem wird der Oberbürgermeister beauftragt, für die künftig nicht mehr zur Verfügung stehenden Flächen an der anderen Sporthalle, die Ausweisung von Ausgleichsflächen zu prüfen. Das Prüfergebnis ist der Bürgerschaft bis zur Sitzung am 3. April 2019 vorzulegen.

Zwei Jahre nach der Freigabe der Halle ist das Ergebnis zu evaluieren und ggf. erneut zu beraten.

 

 

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Der Antrag wurde nicht abschließend beraten. Der Antrag wurde vertagt.

 

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

2

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

 

 

Abgelehnt