20.02.2019 - 7.2 Einführung eines kostenlosen Schülertickets für...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Bockhahn informiert, dass das kostenlose Schülerticket für die Schüler mit Hauptwohnsitz in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zum nächsten Schuljahr 2019/2020 eingeführt werden sollte.

 

Die abschließende Zustimmung vom Verkehrsverbund und von Seiten des Landes stehen noch aus.

 

Die Mitfinanzierung für Schülerinnen und Schüler aus dem  Landkreis Rostock kann im Rahmen der freiwilligen Leistung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock nicht erfolgen.

 

Herr Bockhahn gibt bekannt, dass die Hanse- und Universitätsstadt Rostock als erste Großstadt - außerhalb der Stadtstaaten -  das kostenlose Schülerticket einführen kann.

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Zustimmung zur Einführung eines kostenlosen Schülertickets für alle Schülerinnen und Schüler kommunaler und frei getragener Schulen sowie Schülerinnen und Schüler  einer beruflichen Schule mit Hauptwohnsitz in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock mit Schuljahresbeginn 2019/2020 (August 2019) wird erteilt.

 

2. Die Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im TH 40 im Haushaltsjahr 2019 im Produktkonto 24101 „Schülerbeförderung“ 54159000/74159000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an sonstigen privaten Bereich in Höhe von 1.144.700 EUR wird erteilt. Die Mehraufwendungen werden aus dem TH 90 Produktkonto 61103 „Allgemeine Zuweisungen und Umlagen“ 41110000/61110000 Schlüsselzuweisungen vom Land in Höhe von 1.032.600 EUR und aus dem TH 53 Produktkonto 41101 „Krankenhäuser - Investitionskostenbeitrag“ 54500000/74500000 Sonstige Transferaufwendungen in Höhe von 112.100 EUR gedeckt.

 

3. Das kostenlose Schülerticket wird für zwei Schuljahre (01.08.2019 - 31.07.2020 und 01.08.2020 - 31.07.2021) auf Probe eingeführt. Zur Validierung soll der Bürgerschaft zum März 2021 ein Ergebnis vorgelegt werden.

Sofern Punkt Nr. 4 zum Tragen kommen muss, verschieben sich die zuvor genannten Terminierungen um ein Jahr nach hinten.

 

 

 

 

 

4. Sofern bis 30.04.2019 die zur Umsetzung dieses Beschlusswillens erforderlichen Genehmigungen (Gesellschafter VVW, Aufsichtsräte der Verkehrsunternehmen und drei Ministerien des Landes M-V) nicht vorliegen, wird das kostenlose Schülerticket zum Schuljahresbeginn 2020/2021 umgesetzt und für das Schuljahr 2019/2020 weiterhin die Rabattierung von 5,00  Euro je Schülerticket vorgenommen.

 

 

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

10

 

 

 

Dagegen:

 

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

 

 

Abgelehnt