27.02.2019 - 8 Vorstellung des geänderten Bebauungsplanes Nr.1...

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Wortprotokoll

Herr Müller vom Stadtplanungsamt teilt vorab mit, dass ein Schreiben vom Innenministerium vorliegt, dass das Verhalten bezüglich des Auslegens des B-Planes rechtmäßig war.

Vor geraumer Zeit wurde die Beräumung der betroffenen Fläche durch Fördermittel vorgenommen. In dem Fördermittelbescheid wurde festgelegt, dass eine zeitnahe Bebauung gewerblicher Art vorgenommen werden muss.

Die Stadt wurde mehrfach angemahnt, einen Bebauungsplan aufzustellen. Dies geschah kurz vor der Besprechung mit der Klärschlamm-Kooperation MV 2016.

Mit einem Rechtsgutachten wurde 2016 festgestellt, dass eine Bauleitplanung nach § 34 BauGB gegeben ist. Somit kann das Gebiet aus dem B-Plan entfernt werden und detailliert nach Bundesimmissionsschutzgesetz beplant werden.

Auf den zweiten Auslegungsbeschluss kann auf Grundlage geringer Veränderungen rechtmäßig verzichtet werden. Der neue B-Plan liegt seit dem 11.02.2019 aus bis voraussichtlich Mitte März. Eingesehen werden kann dieser online, im Bauamt vor Ort sowie im Ortsamt Mitte.

Die geringen Veränderungen beinhalten:

- Verkleinerung des Geltungsbereiches

- Entfernung der Grünfläche (Eigentum der Stadtwerke)

- Grünfläche mitten im Gewerbegebiet

 

Eine Erhaltung des Radweges sowie Grünfläche ist erschwert, da es sich um Betriebsgelände der Stadtwerke handelt. Diese teilen mit, dass an der Stelle des Radweges eine Leitung verläuft. Für Wartungen der technischen Untergrundgeräte sollte die Fläche frei bleiben. Durch die Entfernung der betroffenen Fläche aus dem B-Plan, bleiben weitere Verhandlungsmöglichkeiten mit den Stadtwerken möglich.

 

Frau Niemeyer spricht noch an, dass ein Großteil der Ausgleichsmaßnahmen, durch diese Veränderung, aus dem B-Plan entfernt wurden.

 

Herr Brickenkamp fordert eine Information bezüglich des Bodendenkmals, welches auf dem B-Plan ersichtlich ist. Was genau ist dort geschützt?