26.02.2019 - 9.1 Informationen zum Budget der Ortsbeiräte
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.1
- Gremium:
- Ortsbeirat Lichtenhagen (3)
- Datum:
- Di., 26.02.2019
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Frau Günther informiert übe zum Budget der Ortsbeiräte.
Die Rostocker Bürgerschaft hat über die Richtlinie zum Budget für Ortsbeiräte abgestimmt.
Ab 2019 erhält jeder Ortsbeirat einen Grundbetrag von 3.000 € pro Jahr plus 50 Cent je Einwohnerin und Einwohner. Für den Stadtteil Lichtenhagen sind das nach aktueller Einwohnerzahl 10.200 € pro Jahr (gerundet auf volle 100 €).
Die Ortsbeiräte können mit dem Budget Vereine, Initiativen, Stadtteilfeste und sonstige kleine Projekte unterstützen.
Diese unterstützenden Maßnahmen, müssen von den Vereinen, Initiativen, Einzelpersonen etc. beantragt werden und ortsteilbezogen sein. Eine Maßnahme sollte den Betrag von 3000€ nicht überschreiten.
Aus diesem Budget verfügt der OBR über ein Budget von 500€ für eigenverantwortliche Ausgaben wie Jubilare und sonstige Kleinausgaben. Auch diese müssen Ortsteilbezug nachweisen und gehen nicht an die Mitglieder des OBR selbst.
Alle Anträge müssen dem Ortsbeirat zugehen wo über diese beraten und abgestimmt wird.
Der Ortsbeirat legt Stichtage für die Antragsabgabe fest. Damit soll vorgebeugt werden, dass das Budget komplett genutzt wird. Bleibt am Jahresende ein Geldwert übrig, verfällt dieser.
Stichtage der Antragsabgabe sind die OBR Sitzungen im Monat April und September. Damit bleibt dem OBR genug Zeit über Anträge zu beraten.
Über die Verfügung von 500€ durch den OBR selbst wird abgestimmt, dass die Ausgaben für diesen Budgetanteil immer über den Ortsbeiratsvorsitzenden zu regeln sind.
Investive Aufgaben sind Sache der Stadt und daher nicht durch das Budget der Ortsbeiräte umzusetzen.
Frau Koch informiert, dass die Antragsformulare online auf
https://rathaus.rostock.de/de/rathaus/politik_wahlen/ortsbeiraete/budget_ortsbeiraete/264693 zu finden sind.