23.01.2019 - 5.1 Bebauungsplan Nr. 14.GE.130 "Petersdorfer Straße...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Müller vom Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft erläutert die Beschlussvorlage anhand einer Planzeichnung. Ziel ist es, die brachliegenden Flächen einer gewerblichen Nutzung zuzuführen. Im vorderen Bereich soll es offen bleiben, damit sind die Sichtbarkeit und Erreichbarkeit der Gewerbebetriebe gegeben. Am Eingang des Gewerbegebietes ist ein Pylon festgesetzt, der die Attraktivität des Gewerbestandortes erhöhen soll (Sammelwerbung). Die Festsetzungen des Gebietes sind allgemein gehalten, Maßnahmen zur Gewährleistung des Immissionsschutzes werden über Festsetzungen im B-Plan gesichert. Die Flächen im Geltungsbereich sind im städtischen Eigentum. Die Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen erfolgen in der Rostocker Heide.

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

1. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 14.GE.130 für das Gewerbegebiet „An der Petersdorfer Straße“, begrenzt

 

2. im Norden: durch den Hainbuchenring und die Petersdorfer Straße,

im Osten:durch die Petersdorfer Straße,

im Süden:durch die Toitenwinkler Allee, die Tankstelle und den

vorhandenen Erdwall,

im Westen:durch unbebaute Flächen ca. 200 m westlich des Fuß-weges von der Toitenwinkler Allee zum ehemaligen S-Bahnhaltepunkt

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) (Anlage 1) und der Entwurf der Begründung dazu (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

3. Von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch den Bebauungsplan Nr. 14.GE.130 berührt werden kann, sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen einzuholen. Sie sind von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.

 

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Abstimmungsergebnis zur Beschlussvorlage 2018/BV/4227:

 

Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

10

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage