23.01.2019 - 4.1 Daniel Peters (für die CDU-Fraktion...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Gründel vom Bauamt nimmt Stellung zum Antrag. Sie erläutert, dass nach dem Zweckentfremdungsübertragungsgesetz keine Handhabe besteht und das Land M-V von einer Verordnungsermächtigung keinen Gebrauch gemacht hat.

In Warnemünde wurde zum Schutz des Wohnens vor Umwandlung in Ferienwohnungen ein Bebauungsplan erlassen. Beschwerden von außen wurden der Bauaufsicht nicht angezeigt.

Auf Nachfrage, welche Möglichkeiten bestehen, hier vorbeugend zu handeln, erklärt Frau Gründel, dass nach der Erhaltungssatzung die Möglichkeit besteht und analog, wie in Warnemünde auch in der Innenstadt ein Bebauungsplan erstellt werden kann.

Herr Dr. Schmidt (CDU) betont, dass der Zweck des Antrages ist, eine Regelung zu finden, um die "Schwarz-Vermietung" zu verhindern bzw. zu kontrollieren.

Mehrheitlich ist das Grundanliegen des Antrages unterstützenswert, es gehen der Stadt Einnahmen (Steuern) verloren und gegenüber dem Hotelgewerbe findet eine Ungleichbehandlung statt.

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Regelungskonzept für die Vermietung von Privatwohnungen über Online-Plattformen und Mitwohnzentralen in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zu erarbeiten, das dauerhaftes Vermieten von Privatwohnungen als Ferienwohnung einschränkt. Dabei sollten Regelungen gefunden werden, die ein kurzzeitiges Inserieren und Vermieten der selbst bewohnten Wohnung ermöglicht, eine dauerhafte Zweckentfremdung allerdings unterbindet.

 

Das Konzept soll in der ersten Jahreshälfte 2019 der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

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Abstimmungsergebnis zum Antrag 2018/AN/4290:

 

Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

3

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt