23.01.2019 - 8.1 Standort der Klärschlamm-Verwertungsanlage der ...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Frau Niemeyer bittet das Protokoll der Einwohnerversammlung als Anlage an das jetzige Protokoll zu hängen, um es ständig verfüg- und abrufbar zu machen.

Frau Niemeyer regt an den Punkt der Phosphorrecyclings-Option aus der Beschlussvorlage zu streichen, da diesbezüglich keine eindeutigen Aussagen gemacht werden konnten.

Herr Rhode sagt, dass die Klärschlamm-Kooperation M-V (KK M-V) gesetzlich dazu verpflichtet sei, Phosphorrecycling durchzuführen.

 

Eine Anfrage von einer Einwohnerin aus der Carl- Hopp- Str. umfasst folgende Fragen.

  1. Wie sieht es mit Ruhezeiten der Anlage aus? Oder läuft diese auch nachts?
  2. Ist die Anlage schädlich für die Anwohner?
  3. Wo wird sich die Einfahrt für die LKWs befinden?
  4. Gibt es ein besagtes Biotop 60 Meter neben der Anlage?
  5. Wie steht es mit der Planung mit dem Fahrradweg neben der Warnow?

 

Die Antworten, welche direkt vor Ort von der KK M-V gemacht werden konnten, werden im Folgenden aufgeführt:

  1. Die Anlieferungen werden werktags zu normalen Arbeitszeiten vorgenommen, bis spätestens 22 Uhr. Die Anlage selbst läuft täglich 24 Stunden.
  2. Die Transporter werden durch die Einfahrt der Kläranlage geführt.
  3. Alle zu schützenden Dinge sind im B-Plan enthalten.

 

Auf Grund von Bürgernachfragen bietet Herr Prochnow jedem bei Bedarf eine Führung durch die Anlage der "thermischen Klärschlammkonditionierung" in Grevesmühlen an.

 

Frau Niemeyer stellt ihre, noch offen und schriftlich unbeantwortet gebliebenen, Fragen.

  1. Gibt es eine Vergleichsbetrachtung zu einer Klärschlammverwertungsanlage ausschließlich für den Klärschlamm Rostocks?
  2. In den Firmenunterlagen ist eine 10 prozentige Provision für eine Beraterfirma zur Einwerbung von Fördermittel aufgeführt. Gibt es dazu einen Vertrag? Welche Firma ist das?
  3. Gibt es eine Sicherheit, dass die Klärschlammverwertungsanlage in kommunaler Hand bleibt?
  4. Womit ist das Abwasser belastet? Welche Belastungen für die Kläranlage ergeben sich?
  5. Wie ist die Ausschreibung vorgesehen?
  6. Wie wird der Rostocker Klärschlamm in die Anlage gelangen?

 

Die Fragen werden vor Ort von den anwesenden zuständigen Fachleuten der Klärschlamm-Kooperation M-V sowie des Warnow Wasser- und Abwasserverbandes beantwortet.

 

Zu 1.Es gibt keine direkte Einzelplanung einer Anlage ausschließlich für Rostocks Klärschlamm. Die Planungen laufen bereits seit 2003, Rostock ist als Mitglied               jedoch erst 2012 beigetreten. Als möglicher Vergleichswert kann Rügen               herangezogen werden. Dort steht die kleinste Anlage für 1/10 der Menge des               Klärschlammes von Rostock. Kosten für diesen Bau beliefen sich auf 12 Millionen               Euro. Die geplanten Kosten für die Anlage in Rostock betragen rund 50 Mio Euro.               Da bestimmte Anlagenteile erforderlich und nicht proportional mit der Größe zu               berechnen sind, könnten sich die Kosten einer Anlage ausschließlich für den               Klärschlamm Rostocks auf ca. 40 Mio Euro belaufen.

Zu 2.Es wurde eine Firma namens "Ayming" aus Nordrhein-Westfalen beauftragt, die               auf Grundlage eines Prozesses der dezentralen Trocknung des Schlammes einen               rderantrag stellt. Eine Provision wird nur gezahlt, wenn auch Fördergelder zur               Verfügung gestellt werden.

Zu 3.r die Zeit des Baus der Anlage werden private Firmen zur Verbrennung des Klärschlamms herangezogen. Der spätere Ausstieg und Verkauf von               Gesellschafteranteilen an private Firmen ist sehr schwierig, da eine Zustimmung               der zuständigen Aufsichtsbehörden sowie der einzelnen betroffenen Gemeinden               notwendig ist. Weiterhin darf der Anlage dadurch kein Nachteil entstehen.

Zu 4.Die Schadstoffe im Abwasser sind rein organisch. Vor allem handelt es sich um               den organischen Stickstoff. Diese organischen Stoffe sind biologisch abbaubar.               Emissions- und Immissionswerte können erst eindeutig nach der fertigen               Planung der Anlage bestimmt werden. Hier kann auf Zürich verwiesen werden.               Die Immissionswerte dürfen eine Vorbelastung maximal um 3 Prozent erhöhen.               Es ist anzunehmen, dass dieser Wert zukünftig in Bezug auf die Anlage in Rostock               noch weiter sinken wird.

Zu 5.Es wird erst eine öffentliche Ausschreibung zum Generalplaner geben. Dieser wird nach Absprache mit Ämtern die Anlage planen. Im Anschluss wird es die               technischen Ausschreibungen in 5 großen Baulosen geben.

Zu 6.Der Schlamm gelangt über geschlossenes Förderband in die Anlage. Es ist in jedem Falle ein abgeschlossenes System.

 

Herr Gottschewski fragt nach dem Erhalt des Fahrradweges, wie im ursprünglichen B-Plan angedacht.

 

Herr Siems stellt den Antrag auf Vertagung, da noch Diskussionsbedarf besteht. Weiterhin bittet er um die schriftliche Beantwortung von Frau Niemeyers Fragen.

Im Zusammenhang mit der Abstimmung über die Vertagung steht, dass die Information zur Veränderung des Bebauungsplanes Nr. 10.GE.139 „ehemaliger Schlachthof“ dem OBR vor Abstimmung der Beschlussvorlage vorliegen muss.

 

Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

2

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen