15.01.2019 - 10 Bericht der Ortsamtsleiterin über wichtige Ange...

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Wortprotokoll

Herr Zarniko

 

Dem Ortsamt ist durch die Kommunale Statistikstelle das Statistische Jahrbuch 2018 übergeben worden. Bei Interesse kann dies gerne im Ortsamt eingesehen werden.

 

Am 10.01.19 erfolgte die Begehung zur Thematik  - Sicherer Schulweg an der Vertreter des Elternrates der Grundschule, des Amtes für Verkehrslagen, der Polizei, Uwe Michaelis und das Ortsamt teilnahmen. Alle Beteiligten stimmten darin überein, dass alle Möglichkeiten geprüft werden, die die Sicherheit des Schulweges optimieren können. Folgende Festlegungen wurden getroffen:

Schulweg Gerüstbauerring/ Höhe Hausnummer 30:

Überprüfung der vorhandenen Beschilderung

Prüfung FGÜ

Prüfung  - Aufbringen einer Aufpflasterrung

Überprüfung der Beleuchtungssituation

Schulweg Taklerring:

Überprüfung der vorhandenen Beschilderung

Weiterhin wird durch die Vertreter des Schulelternrates an der Initiierung des Projektes Schülerlotsen gearbeitet.

 

In der Novembersitzung des Ortsbeirates wurde durch Bürger der Wunsch für öffentliche Parkplätze, insbesondere auf dem REWE Parkplatz geäert, da diese in Kurzzeitparkplätze umgewandelt wurden. Auf unsere Anfrage bei der REWE Markt GmbH, teilt diese mit, dass das Parken auf dem REWE Parkplatz zeitlich begrenzt wurde, um eine Dauerbeparkung während der Öffnungszeiten zu verhindern. Da es der REWE GmbH bisher nicht möglich ist, auf der Fläche der bestehenden „Spielhalle“ Stellplätze zu errichten, ist die Anzahl sehr eingeschränkt. Außerhalb der Öffnungszeiten des Marktes wird die Parkplatzanlage nicht bewirtschaftet. Eine Benutzung durch Anwohner erfolgt jedoch auf eigene Gefahr, da die Verkehrssicherung sowie Schnee- und Eisbeseitigung nur für die Marktöffnungszeit erfolgt. Vor dem REWE Grundstück befinden sich außerdem eine Vielzahl von öffentlichen Parkplätzen, die jederzeit durch die Anwohner genutzt werden können.

 

Auf die Nachfrage des Ortsbeirates zum Neubauvorhaben auf einem Grundstück im Dorf Groß Klein, führt das Amt r Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft in seiner Antwort umfangreich aus. Das Amt führt die planungsrechtlichen Prüfkriterien des § 34 BauGB auf und teilt mit, das bezüglich der Kriterien, das Neubauvorhaben als bauplanungsrechtlich zulässig beurteilt wurde. Die Wahrung des Ortsbildes ist ein weiterer, bauplanerischer Zulässigkeitsaspekt. Er bezieht sich auf einen größeren räumlichen Bebauungszusammenhang, der über die konkrete nähere Umgebung erkennbar hinausgeht. Danach können nur, den größeren Bebauungszusammenhang verunstaltende Vorhaben vermieden werden. Dieser Sachverhalt liegt rechtlich nicht vor. Darüber hinaus gehende Vorschriften einer Gestaltungssatzung oder eines Bebauungsplanes liegen hier nicht vor. Auch pauschale, absolute Höhenmaße baulicher Anlagen sowie Abstände zu Gewässern sind hier nicht heranziehbar. Dem Vorhaben stehen bauplanungsrechtliche Zulässigkeitskriterien nicht entgegen. Damit besteht ein Rechtsanspruch auf Genehmigung.