06.11.2018 - 9.1 Vereinbarung zum Umfang der Jugendförderung gem...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Verwaltung erläutert die Vorlage. Frau Schreiber informiert, dass die vom Land gegenfinanzierten 5,11 Euro seit 1996 eingefroren sind. Das Land müsse in die Pflicht genommen werden. Es müsse nach mehr als 20 Jahren eine Anpassung aufgrund der derzeitigen Lebenssituationen vorgenommen werden.

 

 

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Beschluss:

Die Bürgerschaft stimmt der Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung M-V als Oberste Landesjugendbehörde und der Hanse- und Universitätsstadt Rostock als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe zum Umfang der Jugendförderung nach § 6 Abs. 2 des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes (KJfG) (Anlage) für die Haushaltsjahre 2019 bis 2021 zu.

 

 

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

11

 

 

 

Dagegen:

-

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage