24.10.2018 - 4.1.2 Dr. Dr. Malte Philipp (für die Fraktion UFR...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Krack (UFR) erläutert den Änderungsantrag seiner Fraktion. Der Antrag vom Rostocker Bund ist zu eng, zu absolut. Mit der Änderung wird mehr Spielraum eingebracht. Die grundsätzliche Idee ist nicht verkehrt, da das Eigentum an städtischen Flächen immer geringer wird.

Herr Schulz vom Liegenschaftsamt nimmt zum Grundsatz Erbbaurecht vor Veräußerung Stellung. Der Markt gibt im Moment keinen Raum für Erbbaurechte, weil die in Ansatz zu bringenden Erbbauzinssätze deutlich höher liegen als die niedrigen Kapitalmarktzinsen. Die Vergabe von Grundstücken nur über Erbbaurecht würde die Kommune in ihren Handlungsmöglichkeiten beschränken. Auf ansiedlungswillige Unternehmen würde dies eher abschreckende Wirkung erzielen. Aus haushalterischer Sicht könnte das Einnahmeziel von 14 Mio. EUR aus Verkäufen nicht erwirtschaftet werden.

Diskussion: Vor dem Hintergrund, wie positiv die Vergabe von Erbbaurecht auch ist, sollte man überlegen, wie man grundsätzlich mit Grundstücken umgeht, auch aus dem Grunde, dass gerade im Bündnis für Wohnen diskutiert wird, wie, wann und wie viel Wohnraum für Rostock geschaffen werden kann.

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

Punkt 1 wird wie folgt ersetzt:

 

Grundstücke im Eigentum der Hanse- und Universitätsstadt, ob bebaut oder unbebaut, werden künftig nach Abwägung vorrangig im Erbbaurecht vergeben.

 

 

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Abstimmungsergebnis zum Änderungsantrag 2018/AN/4078-04 (ÄA):

 

Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt