08.11.2018 - 5.2 Anträge des Ortsbeirates zum Beschluss über die...

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Wortprotokoll

Frau Schröder verliest die durch den Ortsbeirat gestellten Änderungsanträge zum Beschluss über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 09.W.192 für das „Wohn- und Sondergebiet am Südring“ und stellt sie zur Abstimmung:

 

  1. Änderungsantrag Vorlage-Nr. 2018/BV/4012-01 (ÄA)

Der Oberbürgermeister wird beauftragt die Planzeichnung im Teil A und den Text im Teil B um folgendes zu ergänzen:

Auf dem mit der Bezeichnung 127/1 gekennzeichnetem Baugrundstück im SO WFT6.1 ist die Änderung oder Erweiterung des bestehenden Wohngebäudes bis zu einer Grundfläche von insgesamt 300 m2 allgemein zulässig. Nutzungsänderungen sind nur dann zulässig, wenn das Vorhaben im SOWFT6.1 zulässig ist oder als Ausnahme zugelassen werden kann. Eine Erneuerung kann bis zu einer Grundfläche von 300 m2 als Ausnahme zugelassen werden. Bei Änderung, Erweiterung oder Erneuerung des Wohngebäudes sind die sich aus den Festsetzungen 8.2 bis 8.4 ergebenen Anforderungen einzuhalten.

     Sachverhalt:

Das Baugebiet SO WFT 6.1 soll um eine sogenannte „Fremdkörperfestsetzung“ gemäß § 1 Abs. 10 BauNVO im Teil B“Text“ der Satzung ergänzt werden, um den langfristigen Erhalt und die Erneuerung des bestehenden Wohnhauses allgemein zulässig sowie dessen Erweiterung ausnahmsweise zulässig zu gestatten.  

Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

  1. Änderungsantrag Vorlage-Nr. 2018/BV/4012-02 (ÄA)

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zwischen dem Planungsgebiet und dem nördlich gelegenen Lindenpark zur Festsetzung einer Brückenverbindung oder Tunnelverbindung den Geltungsbereich im Teil A „Planzeichnung“ der Satzung entsprechend zu erweitern. Teile des städtischen Flurstücks 3635/17, Flur 9, Flurbezirk II sind für den künftigen nördlichen Brücken/Tunnelkopf vorzuhalten und dürfen nicht für anderweitige Zwecke veräert werden. Der Oberbürgermeister wird aufgefordert zu prüfen, ob diese Brücken/Tunnelverbindung im Rahmen des geplanten benachbarten Radschnellweges mit geplant und mit finanziert, bzw. durch Landesmittel gefördert, werden kann.

Sachverhalt:

Die Verbindung durch einen Rad oder/und Fußngerweg wird als Aufwertung der Verbindung zur KTV und Universitätsnahen Einrichtungen gesehen. Eine fahrradfreundliche und ökonomisch denkende Stadt braucht zwingend weitere Entlastungen und diese sehen wir ganz klar in diesem Bereich.

Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

Die Ortsbeiratsmitglieder stimmen den Änderungsanträgen einstimmig zu.                           

Frau Schröder informiert in diesem Zusammenhang über das hydrologische Gutachten, über das INTEK der HRO (Integrierte Entwässerungskonzept) und den Entwässerungsachsen aus einer gemeinsamen Sitzung im November mit den Ortsbeiräte Kröpeliner-Tor-Vorstadt, Stadtmitte, Biestow, Südstadt und Hansaviertel.

Schwerpunkt ist die Untersuchung der Auswirkungen auf die Entwässerungsleitungen in der Stadt nach einem Jahrhundertregenereignis.

Daraus sollen mittel-, langfristige Maßnahmen zum Ausbau der Leitungen / Entwässerungsachsen gemeinsam mit dem WWAV und weiteren Partner abgeleitet werden.

Weitere bauliche Verdichtungen ( z. B. Groter Pohl, Kesselborn, Pulverturm, südl. Bahnhof) in der Südstadt führen zu einer Überlastung des vorhandenen Systems, so dass entstehendes Regenwasser, nur auf den eigenen Flächen durch verschiedene Maßnahmen aufgefangen werden muss, um dann dosiert abzuleiten.

Entscheidend und notwendig ist die Entflechtung der vorhandenen Mischwasserleitungen. Ziel ist es, das Regenwasser in die Warnow abzuleiten. Das bedeutet, dass alle Straßensanierungsmaßnahmen so koordiniert werden sollen, dass bei Notwendigkeit diese Entflechtung erfolgt.

Das vorliegende Gutachten sagt aus, dass nach 12 Stunden Starkregen die umliegenden Rohrsysteme ausgelastet sind. Die Zweifel bleiben bestehen. Der Ortsbeirat wird sich damit weiter beschäftigen.

 

 

 

 

 

 

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