02.10.2018 - 9.4 Anette Niemeyer für den Ortsbeirat Kröpeliner-T...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Ortsbeirat hat ein grundsätzliches Problem mit der Formulierung des angefochtenen Punktes. Der Begriff extremistische Vereinigung sei willkürlich dehnbar und damit wenig aussagekräftig. Da die Zuwendung an einen Verein ohnehin nur dann erfolgt, wenn bestätigt wird, dass es sich nicht um eine extremistische Vereinigung handelt (so dass das Ankreuzen des Punktes effektiv Pflicht ist), sei der Punkt generell wenig sinnvoll.

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt in der Anlage 1 zur Richtlinie den Punkt 7 zu streichen.

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

2

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt