24.07.2018 - 4.1 Dr. Steffen Wandschneider-Kastell (für die Frak...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Dr. Wandschneider-Kastell begründet den Antrag.
 


Frau Dr. Bachmann spricht sich gegen den Antrag aus, da sie es als nicht dienlich ansieht, Druck gegenüber der Landesregierung aufzubauen.
 


Frau Kröger und Herr Peters bitten um gemeinsame Diskussion zu den TOP 4 und TOP 5.

 

 

Herr Methling und Herr Horn informieren vorab zum gegenwärtigen Sachstand, dass:
 

- die Verwaltung jetzt schon genauso handelt, wie im Beschlussvorschlag des Antrages,

- zum Thema „BUGA“ von Seiten der Landesregierung geschlossen Unterstützung für  dieses Projekt signalisiert wird,

- konkrete Förderungssummen noch gar nicht beziffert werden können, weil noch keine Anträge seitens der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (HRO) vorliegen – wir befinden uns noch auf Masterplanebene,

- wir in den nächsten 18 - 20 Monaten gemeinsam mit dem politischen Raum die  einzelnen Projekte konkretisieren - und damit einhergehend auch die Förderungen  konkretisiert werden - und dabei entscheiden, welches Projekt wird verfolgt, welches wird umgestaltet oder gar nicht angefasst – wir haben völlige Gestaltungsfreiheit bei dem gesamten „BUGA-Projekt“.
 

 

Frau Kröger möchte Folgendes wissen:
 

1. Was bedeutet der Zeitdruck für die HRO, die im Brief erwähnte Umsetzung der Projekte bis 2024:

- Müssen die Schlussrechnungen bis dahin vorliegen?

- Was heißt das für den Planungsprozess für die HRO?

- Ist es richtig, dass die Fördermittelanträge noch in der jetzigen Fördermittelperiode  gestellt werden müssen?

- Bis wann müssen diese Anträge beim Land sein? 
 

2. Ist die HRO leistungsfähig - finanziell als auch personell?

3. Höhe der Kosten, die sich daraus ergeben?

4. Wann wird ein Zeitplan mit Zuständigkeit vorgelegt?

5. Entspricht es den Tatsachen, dass das Landesmuseum ohne finanzielle Beteiligung der HRO auf dem Gelände des Stadthafens entstehen soll?

6. Was den Hochwasserschutz betrifft, ist die Kommune in der Pflicht der Co-Finanzierung bei bestimmten städtebaulichen Ansprüchen im Rahmen der „BUGA“?

 

 

Frau Dr. Bachmann weist an dieser Stelle darauf hin, dass viele der Fragen von Frau Kröger bereits in der Arbeitsgruppe diskutiert wurden.
 


 

Herr Methling teilt zur Angelegenheit weiterhin mit,


- dass die Stadt Wuppertal bis zum Termin für die Bewerbung für die BUGA 2025 keine
  Bewerbung abgeben wird,

- dass am Donnerstag, dem 26.07.2018, die offizielle Übergabe der Bewerbung ist,
- 2020 muss geschaut werden, ob/dass wir bis 2024 die wesentlichen Elemente
  abschließen können, wenn nicht, fallen diese raus,

- die Umsetzung/Abarbeitung der Projekte muss bis spätestens 2024 erfolgen, da die
  anschließende Förderperiode ggf. eine geringere Finanzausstattung des Landes
  mit Europäischen Fördermitteln erwarten lässt,

- wir stehen im Gegensatz zum Jahr 2005 mit 800 Mio. EUR besser da, wir können uns
  das Projekt „BUGA“ also leisten, Investitionen tätigen, die für die Zukunft bleiben,
  wir haben eine gute Ausgangssituation:

 

   - wir haben große Ressourcen, die jederzeit mobilisiert werden können,
      sogar, ohne Eigentum an Dritte veräußern zu müssen, z.B. müssen auch die Liege-

      plätze 7 und 8 nicht an die Rostock Port GmbH verkauft werden,

   - durch das Wirtschaftsministerium wurde für das Terminal am Liegeplatz 8 eine 90%ige
      Förderung zugesagt, die Co-Finanzierung erfolgt durch Rostock Port - das bedeutet
      ein zusätzliches Plus von 3 Mio. EUR,
   - das Archäologische Landesmuseum wird durch das Land gefördert, wir haben
      ca. 10 Mio. EUR dafür im Haushalt eingestellt,

   - die Landesregierung hat sich dazu entschieden, die Aufschüttung des Plateaus
      (Erweiterung der Fläche des Christinenhafens), auf dem das Landesmuseum stehen
      wird, zu 100% aus Landesmitteln zu finanzieren und organisieren – das heißt im
      Umkehrschluss, dass die HRO ca. 10 Mio. EUR aus dem Konzept dafür einsparen wird,
   - da im Bereich des Hochwasserschutzes das Land in 100%iger Verantwortung ist,
      können wir die Mittel, die wir für den Hochwasserschutz hätten aufwenden müssen
      im Stadthafen geschickt in die Entwicklung des Gesamtbereiches einbeziehen und
      auch Synergien erzielen bei der Entwicklung des Uferbereiches;
      das STALU will eine 2 Meter hohe Mauer (Beton) von der Holzhalbinsel bis zum
      Werftbecken bauen und die HRO ihre darüber hinaus gehenden Belange ästhetischer
      Art/Anpassung an das Stadtbild vom Land über die BUGA, verbunden mit der
      Umgestaltung des Stadthafens, fördern lassen     
   

- die weiteren geplanten Großprojekte werden durch das Vorhaben „BUGA 2025“
  finanziell nicht beschnitten,
 


Herr Horn schlägt vor, in künftigen Hauptausschusssitzungen einen ständigen
Tagesordnungspunkt „BUGA – Informationen zum Sachstand“ aufzunehmen.

Auch verweist er noch einmal auf den Vorschlag der Verwaltung, einen beratenden „BUGA-Ausschuss“ zu bilden.
 


Frau Kröger befürwortet den Vorschlag.

 

 

Es folgt die Abstimmung zum Antrag.
 

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Beschlussempfehlung:
 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt mit der Landesregierung Verhandlungen aufzunehmen mit dem Ziel, eine konkrete Mindestförderung durch das Land für die Maßnahmen im Rahmen der BUGA-Bewerbung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zu vereinbaren.

 

 

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Abstimmung:  Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

-

 

Empfohlen

X

Enthaltungen:

3

 

Nicht empfohlen

 

 

 

Herr Methling verweist an dieser Stelle auf die Bewerbungsunterlage, welche heute vorab intern an die für die Fraktionen anwesenden Hauptausschussmitglieder übergeben wurde mit dem Hinweis auf die offizielle Übergabe an die BUGA GmbH am 26.07.2018.