15.08.2018 - 10 Satzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostoc...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Am 05.11.2014 wurde von der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock die Erstellung einer Vorgartensatzung zur Gestaltung und Pflege der Vorgärten in der Kröpeliner-Tor-Vorstadt, auf Antrag des Ortsbeirates „KTV“, beschlossen.

Frau Boden vom Amt für Stadtplanung stellt die Grundzüge der Satzung kurz dar. Historisch beginnen die Vorgärten im 19. Jahrhundert. Doch mit der Zeit kam es vermehrt zu Versiegelungen der Grünflächen vor den Häusern sowie der Entfernung von Zäunen, sodass die Vorgärten immer mehr verschwanden.

Doch Vorgärten sollen geschützt werden. Zäune, Heckenhöhen, Zufahrten, Zugänge, Abstellflächen für Fahrräder und Müllcontainer sollen geregelt werden. Grünflächen sollen einen Teil von mindestens 50 Prozent und befestigte Fläche von maximal 50 Prozent einnehmen. Vorgärten sind einzufrieden und diese dürfen nur durch Zufahrten und Zugänge durchbrochen werden. Eine Mauer oder Stacheldraht gehören nicht zu den erlaubten Einfriedungsmaterialien. Je Hausnummer gibt es eine Zufahrt, einen Zugang zum Wohnhaus und einen Zugang zu Souterrain-Wohnung. Zukünftige Abstellflächen für Räder sind in die befestigte Fläche einzubeziehen.

Die Satzung besitzt keine rückwirkende Wirkung. 45 Prozent der Vorgärten sind im Besitz der Hansestadt Rostock und ab 2020 sollen 10 – 15 Vorgärten der Stadt pro Jahr nach den genannten Vorschriften umgestaltet werden.

Frau Krönert wirft den Gedanken ein, ob ein Rückbau von bereits versiegelten Flächen möglich sei und ob es schon Informationsblätter für die Einwohner gibt.

Frau Boden erklärt, dass bereits Gelder für Informationsbücher und Flyer veranschlagt worden sind. Entsiegelungen von Flächen müsste man prüfen, auszuschließen ist es allerdings nicht.

Ein Gast bemerkte, dass es ungepflegte Vorgärten gibt, insbesondere Kabutzenhof Ecke Doberaner Straße. Wer würde also kontrollieren, ob die Satzung eingehalten werde.

Frau Boden bestätigte, dass eine neue Stelle geschaffen wird, die des/der Bauordnungskontrolleurs/in. Auf die Höhe des gewachsenen Grases oder Unkrauts im Vorgarten habe man keinen Einfluss.

 

Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage