15.08.2018 - 4 Bericht des Ortsamtes

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Wortprotokoll

  1. In der letzten Sitzung ist durch den Ortsbeirat die Anfrage zur Thematik - Sanierung der Fahrbahn in der Ortsdurchfahrt Torfbrücke sowie baulicher Zustand zum Haltepunkt  - hinterfragt worden. Herr Senator Matthäus teilt dazu mit, dass der bauliche Zustand der Fahrbahn in der Ortsdurchfahrt Torfbrücke bekannt sei. Die Oberfläche ist alters- und nutzungsbedingt erneuerungsbedürftig. Ob es sich jedoch um eine Instandhaltungs- oder Investitionsmaßnahme handeln würde, kann zurzeit nicht beantwortet werden, da dies nicht geprüft wurde. Dennoch wird durch die anerkannte Technologie des Emulsionsflickverfahrens die Funktionalität der Verkehrsanlage grundsätzlich gewährleistet. Eine gemeinsam koordinierte Bauausführung mit der Maßnahme des Straßenbauamtes Stralsund im Zuge der Fahrbahndeckenerneuerung der Ortsdurchfahrt Graal Müritz in diesem Jahr, kann nicht erfolgen, da es keine entsprechende Projektvorbereitung und auch keine finanzielle Absicherung des Städtischen Vorhabens gibt. Das Amt für Verkehrsanlagen hat in den vergangenen Tagen erst Kenntnis über die beabsichtigte Maßnahme erhalten. Ob und inwieweit eine Koordinierung der Maßnahmen dann in 2019 möglich, sinnvoll und auf städtischer Seite finanzierbar sein wird, muss noch geprüft und bewertet werden. Die Zuwegung zum Haltepunkt Torfbrücke wird das Amt für Verkehrsanlagen im Rahmen der Straßeninspektionstätigkeit prüfen und wenn erforderlich, entsprechend notwendige Reparaturmaßnahmen im Rahmen der Instandhaltung veranlassen. Eine nachhaltige bauliche Aufwertung der Verkehrsanlage erachtet der Senator zum späteren Zeitpunkt im Rahmen der beabsichtigten Errichtung eines neuen Haltepunktes Wiethagen/Rostocker Heide für sinnvoll.
  2. Auf die Nachfrage des Ortsbeirates an die WIRO, wie die Zuwegung, für private Kraftfahrzeuge, Rettungs- und Versorgungsfahrzeuge für die Warnemünder Str. 2 D geplant ist, teilt die WIRO mit, dass auf ihrem Grundstück der Albin-Köbis-Str. 8 kein Wegerecht für die Warnemünder Str. 2 D eingetragen sei. Dem Bauantrag für den Neubau wurde von den entsprechenden Ämtern in vorliegender Form zugestimmt. Aus Sicht der WIRO wurde im Zuge des Neubaus in der Warnemünder Str. 2 D die Planung der Zuwegung vergessen und die vorhandenen Wege genutzt. Die WIRO ist nicht verpflichtet auf ihrem Grundstück eine Zufahrt bereitzustellen. Das Amt für Umweltschutz teilt in dieser Thematik mit, dass aus Sicht der Abfallentsorgung die Warnemünder Str. 2 D üblicherweise über die Zufahrt von der Albin-Köbis-Str. in Richtung Heidehaus angefahren wird. Derzeit ist dies jedoch aufgrund der Sanierungsarbeiten an der Albin-Köbis-Str. 8a-c nicht möglich. Daher ist mit dem Verwalter der Warnemünder Str. 2 D abgestimmt, dass die Abfallbehälter dieses Objektes, für die Zeit der Sanierungsarbeiten in der Albin-Köbis-Str. bereitgestellt werden.
  3. Zum Bauvorhaben Freiwillige Feuerwehr Hinrichshagen, teilt uns das Bauamt mit: Bezugnehmend auf Ihre Stellungnahme vom 22.06.2018 und der damit verbundenen Forderung zur Ausführung eines Satteldaches am Anbau des Umkleidetraktes möchte ich Ihnen mitteilen, dass wir im Rahmen des Baugenehmigungsverfahren Ihre Forderung gegenüber dem Bauherren nicht erheben können. Ihre Forderung kann somit im Genehmigungsverfahren keine Berücksichtigung finden.

 

 

 

 

 

  1. Bezüglich der Auswertung der Begehung in Markgrafenheide,  teilt das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege mit, dass das Stammholz in der Albin-Köbis-Str. inzwischen abtransportiert ist. Bezüglich der Gehölzpflegemaßnahmen des Straßenbegleitgrün in der Warnemünder Str. teilt das Amt für Naturschutz und Landschaftspflege mit, das nach Prüfung der örtlichen Gegebenheiten aus Verkehrssicherheitserfordernis derzeit kein Handlungsbedarf besteht. Hinsichtlich der Gehölzpflegemaßnahmen Straßenbegleitgrün im Budentannenweg und dem umgekippten Strauch vor dem Heidekonsum, teilt uns das Fachamt mit, das dies Ende Juli bzw. Anfang August über eine Vergabeleistung ausgeführt wird.
  2. Zu der Thematik Toilettennutzung am Parkplatz Sonnenstrand, teilt der zuständige Betreiber mit, dass hier die Toilette jetzt wieder von April bis Oktober für 24 Stunden am Tag, mit einem neuen Betreiber geöffnet ist.
  3. Bezüglich des gespaltenen und mit einem Pilz befallenen Baumes vor dem Heidehaus, ist durch das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege die Fällgenehmigung am 09.07.2018 erteilt worden.
  4. Hinsichtlich der Schreiben von Herrn Körner bezüglich des Umbau des Bahnhofes Warnemünde, zum Schienenersatzverkehr sowie zu städtebaulichen und verkehrlichen Entwicklung bzw. Planung im Bereich Mittelmole ist die Beantwortung durch den Amtsleiter vom Amt für Verkehrsanlagen, Herrn Tiburtius, erfolgt. Die Schreiben sind im Original an Herrn Dudek verschickt worden.
  5. Zu den beiden Schachtdeckeln hinter dem Heidehaus ist unserseits das Amt für Verkehrsanlagen angeschrieben worden. Dieses teilte uns mit, dass zuständiger Bewirtschafter der Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung ist. Den Hinweis in dieser Thematik haben wir an den KOE weitergeleitet.
  6. Unter TOP 11 ist angefragt worden, ob in der Albin-Köbis-Straße Hinweisschilder als ergänzende Beschilderung angebracht werden können. Das Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt teilt mit, dass nach erfolgter Überprüfung der Örtlichkeit festgestellt worden ist, dass Zusatzschilder nur eine geringe Verbesserung der Auffindbarkeit einzelner Adressen erreicht werden könnte. Dennoch sieht das Fachamt hier eine langfristige Lösung und wird hier eine Neuordnung des gesamten Gebietes hinsichtlich der Straßennamen und Hausnummern vornehmen. Durch Neubau- und Sanierungsmaßnahmen ist die Nummerierung zunehmend unübersichtlicher geworden und einige Hausnummern sind nicht mehr lesbar( 11a, 9c, 6b, 5b). Hier müssen die Eigentümer kurzfristig gut lesbare Schilder anbringen lassen. Der Eigentümer der Häuser (1a, 1b, 2a, 2b, 3a-c, usw.) muss mit zusätzlichen Schildern an den Häusern auf die seit- und rückwärts liegenden Eingänge hinweisen. Das Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt wird mit dem Eigentümer der meisten Grundstücke, die WIRO GmbH, in Kontakt treten, um eine grundsätzliche Lösung der Straßenbenennung und Hausnummerierung herbeizuführen, die eine gute Auffindbarkeit der Adresse ermöglicht. Durch die gegenwärtigen Baumaßnahmen mit dem teilweisen Leerzug der Häuser ist nach Auffassung des Amtes, ein günstiger Zeitpunkt für eine Neuordnung gegeben.

 

 

 

 

  1. Zur Thematik unzureichende Gehwegsituation in der Albin-Köbis-Straße, teilt das Bauamt mit, dass zwischen der Stadt und dem Vorhabenträger am 06.03.2018 ein städtebaulicher Vertrag geschlossen worden ist. Auf Grundlage dieses Vertrages wird der Vorhabenträger einen Teil der vorhandenen, öffentlichen Erschließungsanlage Albin-Köbis-Straße ausbauen, unter anderem den Gehweg an der östlichen Grenze des Hotelgrundstückes Susewind. Das Amt für Verkehrsanlagen hat dem Bauamt mitgeteilt, da bereits eine Genehmigungsplanung zur Prüfung eingereicht worden ist. Diese umfasst vertragsgemäß neben dem genannten Gehwegabschnitt auch den rot gekennzeichneten Gehweg auf der Nordseite der in Richtung Ost-West querenden Albin-Köbis-Straße.
  2. Das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege informiert, dass zum Zwecke der Verkehrssicherheit im Zeitraum September bis Dezember 2018 notwendige Baumpflegemaßnahmen und Fällungen von Bäumen auf Flächen der Stadt, in Hinrichshagen und Wiethagen, durchgeführt werden. Es handelt sich dabei um Bäume in Vorgärten, Straßenbegleitgrün, Grünflächen, Abpflanzungen an Kleingartenanlagen, Flächen in Moorgebieten oder Pachtflächen mit Baumbewuchs. Die erforderliche Maßnahme wird durch die Firma – Forst- und Baumdienst GmbH Martens - durchgeführt.