15.08.2018 - 11 Informationen der Ortsamtsleiterin und der Orts...

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Wortprotokoll

Frau Tack informierte für das Ortsamt:

 

Antwort zum Protokollauszug 19.06.2018

Hier: Thema Bügelsetzen Kreuzung Ottostraße/Schulstraße sowie Ulmenstraße_vom Amt für Verkehrsanlagen

Die widerrechtliche, zweckentfremdete Nutzung von öffentlich gewidmeten Verkehrsanlagen kann nicht im gesamten Stadtgebiet durch das Abbügeln und Abpollern unterbunden werden.

Daher begrüßt das Amt 66 ausdrücklich die stringente Durchsetzung und Ahndung des verkehrswidrigen Verhaltens durch die Kräfte des KOD, so u.a. auch in den hier aufgeführten Bereichen.

Auch das Abschleppen von widerrechtlich abgestellten Fahrzeugen ist ein Signal an die sich verkehrswidrigen Verkehrsteilnehmer.“

-         Frau Niemeyer bittet darum, die Anfrage an den KOD weiterzuleiten.

 

Weiterer Einbau von Absperrbügeln in der Wismarschen Straße, Fahrtrichtung Ri. Saarplatz ab Ottostraße bis zur LSA_ vom Amt für Verkehrsanlagen

Nachdem die ersten Bügel durch die Straßenmeisterei im Juni diesen Jahres gesetzt wurden, stellt sich das widerrechtliche und verkehrswidrige Parken nunmehr in dem Zwischenabschnitt ab letztem Bügel bis in den Bereich der LSA-Aufstellfläche ein.

Die RSAG hat erklärt, dass dies erneut und weiterhin den ÖPNV massiv behindert, was zu Fahrzeitverlusten führt.

Auch dieser Abschnitt ist durch den zusätzlichen und ergänzenden Einbau von Bügeln (Verhältnis Bügel cke gel) zu bestücken.“

 

Zum Protokollauszug der Sitzung vom 20.06.2018_vom Amt für Verkehrsanlagen

Hier: Thema Wegnahme der Parkmöglichkeit auf der Ostseite der Eschenstraße TOP 6.3

Zu den vom Ortsbeirat formulierten 3 Fragen auf Seite 3 des Protokollauszugs antwortet das Amt für Verkehrsanlagen zu Punkt 3 wie folgt:

Das Amt für Verkehrsanlagen betreibt und bewirtschaftet lediglich den kostenpflichten Parkplatz auf der Silohalbinsel.

Die anderen Flächen betreibt und bewirtschaftet das Hafen- und Seemannsamt bzw. im Auftrag des Hafen- und Seemannsamtes die PGR.“

-         Der Ortsbeirat merkt an, dass die Absperrung erfolgt, um die Zufahrt der Feuerwehr sichern zu können. Die Parkplatzproblematik bleibt trotzdem bestehen, da die Fläche am Kabutzenhof nicht zu beparken ist.

 

OBR-Sitzung KTV, Protokoll vom 19.06.2018_ vom Amt für Verkehrsanlagen

Hier: Thema „Parklet“

Die zweckentfremdete Nutzung von öff. gewidmeten Verkehrsanlagen ist nicht zulässig.

Wenn Verkehrsanlagen, hier der Parkplatz/die Parkplätze oder auch sonstige Verkehrsflächen (Gehwege, Plätze) einer anderen Nutzung zugeführt werden sollen, bedarf es grundsätzlich eines formellen Einziehungsverfahrens im Energieministerium MV.

Dazu müsste die HRO erklären, dass die Verkehrsbedeutung nicht mehr besteht bzw. nicht mehr bestehen soll oder verloren gegangen sei. Vor dem Hintergrund der ohnehin angespannten Parkraumsituation in der KTV wird das Amt für Verkehrsanlagen dies nicht befürworten und auch nicht voranbringen.“

-         Der Ortsbeirat wird in der nächsten Sitzung zu diesem Thema weitere Überlegungen treffen.

-         Die Antwort soll an die Projekt-Verantwortlichen von Greenpeace weitergeleitet werden.

 

Ortsbeirat KTV Auszug aus der Niederschrift TOP 5_vom Amt für Umweltschutz

In den Monaten April und Oktober ist der Handreiniger jeweils Samstag, Sonntag und Montag im Einsatz. Von Mai bis einschließlich September arbeitet der Handreiniger täglich in diesem Gebiet.

Der Aufgabenbereich dieses Handreinigers umfasst die Reinigung der Terrassenanlagen und die anliegenden Verkehrsflächen nördlich der des Neptuneinkaufcenters sowie der Verkehrsflächen rund um den Doberaner Platz. Dazu gehört auch der Teil des Friedhofsweges, der als Fußngerzone ausgewiesen ist.

Die Platzfläche „Am Brink“ gehört dagegen nicht zur Beauftragung des Amtes für Umweltschutz, da sie keine öffentliche Verkehrsfläche ist. Ein Teil dieser Fläche wird durch Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege bewirtschaftet, der größere Teil wird von Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt bewirtschaftet und regelmäßig vermietet. Hinsichtlich der Beauftragung diesbezüglicher Reinigungsleistungen liegen bei uns keine Informationen vor.“

 

Sitzung des Ortbeirates vom 23.05.2018_vom Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt

1. Reinigung

Das ca. 560 m2 umfassende Areal wird im Zeitraum vom 30.04 bis 26.10.2016 jeweils 3x wöchentlich (Montag, Mittwoch, Freitag) gereinigt. In 26 Wochen fallen somit 78 Reinigungseinsätze an.

Darüber hinaus werden bei einer Vermietung die Vertragspartner verpflichtet, die Reinigung der Mietfläche zu übernehmen.

2. Miete/geforderte Anpassung an die Sondernutzungssatzung der HURO

Unter Berücksichtigung der kommunalrechtlichen Vorgaben handelt die Hanse- und Universitätsstadt Rostock auf fiskalischen Flächen ein Nutzungsentgelt aus. Abweichungen sind nur dann möglich, wenn ein besonderes öffentliches Interesse begründet wird. Derartiges hat der Rat+Tat e.V. nicht dargetan, sondern im Verhandlungswege der (Tages-) Miete von 200,00 € zugestimmt. Auf dieser Grundlage wurde sodann der entsprechende Gremienbeschluss gefasst und in der weiteren Folge der Mietvertrag geschlossen.

3. Information des Ortsbeirates

Die Einbindung des Ortsbeirates in die Vergabe städtischer Flächen ist im Verfahrenswege vorgesehen und wird laufend praktiziert. Im konkreten Fall der Vermietung an den Rat+Tat e.V. kann eine Information aufgrund der äerst knappen Zeitspanne zwischen Antragstellung und Abschluss des Mietvertrages übersehen worden sein. Hier werden die Mitarbeiter sensibilisiert, künftig auch bei dringenden Fällen den OBR zu unterrichten“

-         Der Ortsbeirat wird einen neuen Antrag stellen, dieses Antwortschreiben wird an alle Ortbeiratsmitglieder versendet

 

Neubau Wohn- und Geschäftshaus Az. 00208-14 Hellingstr. 3, 4, 5, 6; hier 1. Nachtrag-Änderung der Aufteilung und Umsetzung der Gewerbeeinheiten Haus 3“

-         In der nächsten Sitzung wird diese Information aufgegriffen, da Unklarheiten bestehen.

 

Einladung zur Informationsveranstaltung zur neuen Gebührenordnung zur Festsetzung von Parkgebühren am 27.08.2018, um 18 Uhr“

-         Frau Krönert hat ihre Teilnahme an dieser Veranstaltung bestätigt.

 

Frau Niemeyer informiert darüber, dass der Antrag Rahmenplan KTV eingereicht ist. Nun geht dieser in Folge in die Ausschüsse und im September in die Bürgerschaftssitzung.

 

Des Weiteren liegt die Auswertung von der Begehung der Schulwege vor:

Kontrollbegehung mit dem Schwerpunkt ruhender Verkehr, unter besonderer Beachtung der Sicherheit der Kita- und Schulkinder

Termin: 27.06.2018, 7:00 9:00 Uhr

 

Teilnehmende:

OBR: Frau Niemeyer, Frau Richter, Frau Gielow, Herr Brickenkamp

Verwaltung: Herr Personke (KOD), Herr Nehring (AOD), Frau Weber (AOD), Frau Lantow (AOD), Herr Pfordte (AOD), Herr Kulik (Amt für Schule und Sport), Herr Vongehr

Schulen/Kitas: Herr Both (Borwinschule), Frau Koch (Lindemann-Schule), Elternvertreter (Lindemann-Schule), Frau Rosenfeld (Kita Waldemarhof)

 

Feststellungen/Handlungsbedarf:

 

-          Der verkehrsberuhigte Bereich (Spielstraße) vor der Werner-Lindemann-Schule wird durch PKW-Führende nicht beachtet (zu schnelles Fahren, keine Rücksichtnahme auf Fußnger*innen, unerlaubtes Parken).

-          Gleiches gilt für den verkehrsberuhigten Bereich zwischen Waldemarstraße 32 und 33. Da in Teilen dieses Bereiches (desolate) Gehwege vorhanden sind, haben auch Fußnger*innen Probleme, die Straße als verkehrsberuhigten Bereich wahrzuneh­men. Es sind bauliche Maßnahmen notwendig. Die Zuständigkeit liegt beim Amt für Verkehrsanlagen. Die Kontrolle des fließenden Verkehrs sollte durch die Polizei erfol­gen.

-          Am Fußngerüberweg (Zebrastreifen) Ulmenstraße Höhe Polizei gelangten die Teil­nehmenden zu der Überzeugung, dass Kinder aus Osten herannahende Fahrzeuge durch den Kurvenverlauf der Straße und die parkenden PKW im Sichtfeld nicht sehen können und umgekehrt. Es ist unverständlich, dass auch im sanierten Bereich der Ulmenstraße bis vor den Überweg Tempo 50 zulässig ist. Die im Planungsprozess ge­machten Aussagen, dass für die sanierte Ulmenstraße Tempo 30 festgesetzt wird, muss auch umgesetzt werden. Die Installation einer Ampelanlage muss ernsthaft ge­prüft werden, die zu den Tageszeiten, in denen Kinder den Überweg benutzen im Be­trieb ist.

-          Die Baustelleneinrichtung auf dem Gehweg in der Hansastr. im Kreuzungsbereich zur Ulmenstraße macht ein sicheres Queren der Hansastr. für Schulkinder unmöglich.

r die Genehmigung von Baustelleneinrichtungen ist das SG Verkehrsbehördliche Aufgaben beim Amt für Verkehrsanlagen zuständig.

Da im OBR erst vor kurzem die Baustelleneinrichtung im Kreuzungsbereich Dobera­ner Str./Kabutzenhof kritisiert worden ist, sollte OBR Kontakt zum SG aufnehmen.

-          Auf dem Margaretenplatz wurde eine unklare Baustelleneinrichtung vorgefunden. Der Ordnungsdienst prüft, ob eine Genehmigung vorliegt.

-          Die GS am Margaretenplatz beklagt in ihrer Zuarbeit unzulässiges Parken direkt vor dem Eingang auch in 2. Reihe und das Zuparken der Hofzufahrt am Barnstorfer Weg. Diese Situation konnte beim Rundgang nicht festgestellt werden, was wohl auch daran lag, dass um 8 Uhr der Bringeverkehr nicht mehr stattfand. Zu Beginn des Schuljahres sollten zu Unterrichtbeginn vor Ort Kontrollen stattfinden.

-          Ein Elternvertreter der Lindemann-GS schilderte vorab schriftlich den zugeparkten Kreuzungsbereich Patriotischer Weg/Kehrwieder. Dieser Bereich wurde nicht begangen. Dem Ordnungsdienst ist die Situation bekannt. Kontrollen finden statt.“

Ein weiterer Termin sollte angesetzt werden, da es die Umstände nicht zugelassen haben, einen realistischen Eindruck zu bekommen.

Es liegt eine Einladung zur Einweihung der Skulptur Empathie am Doberaner Platz am 24.08.2018 um 14 Uhr vor.

Frau Niemeyer bittet darum die folgenden KSD-Vorlagen allen Ortsbeiratsmitgliedern zur Kenntnis zuschicken:

-          2018/IV/3917

-          2018/BV/3840