21.08.2018 - 10 Bericht der Ortsamtsleiterin über wichtige Ange...

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Wortprotokoll

Frau Teubel

 

Das Amt für Verkehrsanlagen beabsichtigt die Erneuerung der Beleuchtung im Gerüstbauerring 20-23 in der Zeit von August bis Ende Oktober 2018. Der Lageplan ist dem OBR Vorsitzenden zugegangen. Für diese Maßnahme sind Straßenbaubeiträge zu erheben.

 

Das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege informiert, dass zum Zwecke der Verkehrssicherheit im Zeitraum September bis Dezember 2018 notwendige Baumpflegemaßnahmen und Fällungen von Bäumen auf Flächen der Stadt durchgeführt werden. Es handelt sich dabei um Bäume in Vorgärten, Straßenbegleitgrün, Grünflächen, Abpflanzungen an Kleingartenanlagen, Flächen in Moorgebieten oder Pachtflächen mit Baumbewuchs. Die erforderliche Maßnahme wird durch die Firma hner Baumpflege GmbH  - durchgeführt.

 

Bei der Ortsteilbegehung ist die Verunreinigung der Platzfläche im Blockmacherring angesprochen worden. Hier teilt das Amt für Umweltschutz mit, dass am 09.07.2018 die Beseitigung des Wildkrautes und die Reinigung der Platzfläche durch das Team Fugengrün erfolgt ist. Die fehlenden Papierkörbe sind ersetzt worden.

 

Auf die Frage, wann nach der Sperrung des Ballspielplatzes Zum Laakkanal, mit der Herstellung der Verkehrssicherheit des Ballspielplatzes gerechnet werden kann, teilt das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege mit, dass die Fällung der Bäume im Herbst erfolgt. Ob eine komplette Herstellung der Verkehrssicherheit noch in diesem Jahr erfolgen kann, ist derzeit noch nicht bekannt.

 

Zur Thematik Gehölzrückschnitt Bushaltestelle Dänenberg von Lütten-Klein kommend in den Kleinen Warnowdamm sowie Straßenbegleitgrün Kleiner Warnowdamm teilt das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege mit, dass die gärtnerischen Pflegemaßnahmen, vorwiegend Gehölzrückschnittmaßnahmen durch die Abteilung Grünanlagenunterhaltung kurzfristig durchgeführt werden. Weiterführende Gehölzschnittmaßnahmen auf angrenzenden Privatflächen, die das Lichtraumprofil der oben genannten öffentlichen Verkehrsfläche beeinträchtigen, sind gem. GA 2/ 6 zum Umgang mit Liegenschaften der Hanse- und Universitätsstadt Rostock über den Baulastträger der Stre, das Amt für Verkehrsanlagen, zu bearbeiten. Eine diesbezügliche Information ist bereits weiter geleitet worden.

 

Zu dem Hinweis, aus der Begehung des Ortsteiles, das Areal um die ehemalige Gaststätte „Route 66“ im Blockmacherring betreffend, teilt das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege mit, dass nach Prüfung der örtlichen Gegebenheiten der angrenzenden öffentlichen  Grünflächen zum jetzigen Zeitpunkt kein Handlungsbedarf für Pflegemaßnahmen besteht.

 

In der letzten Sitzung gab es durch die Einwohner die Bitte um nochmalige Prüfung eines Parkverbotes und Schaffung von Parktaschen im Fritz-Meyer-Scharfenbergweg. Dazu teilt das Amt für Verkehrsanlagen mit, dass keine zusätzlichen Stellplätze im Grünstreifen südlich des Pflegeheimes gebaut werden. Seitens der Unteren Straßenverkehrsbehörde gibt es keine Bedenken bezüglich des Parkens am Fahrbahnrand im besagten Bereich. Diese Stellplätze werden als wichtig für das Quartier angesehen und Sicherheitsdefizite sind nicht bekannt. Zudem können die abgestellten PKWs in Verbindung mit der Aufpflasterung in der Fahrbahn zur Geschwindigkeitsreduzierung beitragen. Insofern wird keine Notwendigkeit gesehen, ein Parkverbot auszuschildern.

 

 

In der letzten Sitzung hatte der Ortsbeirat, den zunehmenden Lastverkehr über die Werftallee beklagt und um Prüfung der Tonnenbelastung, Begrenzung der Tonnage und Tragfähigkeit der Brücke Groß Kleiner Damm gebeten. Das Amt für Verkehrsanlagen teilt dazu mit, dass die Anträge für Schwerlasttransporte durch die jeweiligen Unternehmen beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg- Vorpommern gestellt und von dort zur weiteren Bearbeitung/Genehmigung an die beteiligten Behörden und Institutionen verteilt werden. Die Genehmigungskompetenz und damit auch die Entscheidung über Zurückweisung oder Ablehnung eines Transportantrages liegt beim Landesamt, nicht bei der Hansestadt Rostock. Auch ist darauf hinzuweisen, dass durch die gewerbliche Freiheit es bei der Wirtschaft liegt, den für sie günstigen Fahrweg zu wählen. Behördliche Vorgaben verbieten sich. Auch dürfen keine Strecken bevorzugt oder bevorrechtigt seitens der Verwaltung vorgegeben werden, auf denen zusätzliche Kosten(wie zum Beispiel Mautpflicht) entstehen. Weiterhin teilt das Amt mit, dass die Strecken durch Groß Klein zur Werftallee, wie auch das Nordkreuz in Warnemünde, empfohlene Schwerlaststrecken sind. Grundsätzlich erfolgt für jeden Schwerlastantrag, wenn die Routenführung durch Groß Klein verläuft, eine Prüfung der Tragfähigkeit der Brücke Groß Kleiner Damm. Das Amt hat zur weiteren Ergänzung der Anfrage ein ausführliches Schreiben zum Verfahren zur Erteilung von Schwerlastgenehmigungen und einen Ablaufplan zur Genehmigung von Schwertransporten beigefügt. Diese Unterlagen habe ich dem Ortsbeirat übergeben.

 

In der letzten Sitzung ist durch die Einwohnerschaft der Zustand der Spielplätze bemängelt worden. Der Stadtteilmanager hat diesen Hinweis geprüft und teilt mit, dass die Spielplätze aus seiner Sicht in einem ordnungsgemäßen Zustand sind. Lediglich der Spielplatz Gerüstbauerring hat etwas viel Unkraut um die Geräte.