20.06.2018 - 11 Fragestunde der Mitglieder des Ortsbeirates

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Wortprotokoll

Herr Klützke informiert über Unebenheiten aufgrund von Wurzelerhebungen auf dem Fußngerweg auf Höhe der Kleingartenanlagen am Radelsee und bittet um Beseitigung. Das Ortsamt Nordwest 1 setzt das Amt für Verkehrsanlagen in Kenntnis.

 

Frau Köneking informiert über zwei Schachtdeckel hinter dem Heidehaus auf Höhe des Fahrradverleihs. Diese sollten angehoben werden.

Das Ortsamt setzt das Amt für Verkehrsanlagen in Kenntnis.

 

Herr Seidel macht darauf aufmerksam, dass sich von Warnemünde aus kommend auf Höhe der hinter dem Hotel Susewind liegenden Häuser kein Gehweg befindet. Vor den Häusern wird auf der Straße geparkt. Herr Klützke informiert, dass ein Erschließungsvertrag zwischen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und dem Investor besteht, in welchem r die Albin-Köbis-Str. hinsichtlich des Fußweges eine Regelung getroffen worden sein muss. Es wird um Auskunft gebeten, was im Vertrag zur Thematik Fußweg geregelt ist.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass Hinweisschilder für Hausnummern im Bereich der Albin-Köbis-Str. 5 a-k sowie 7 a-c hilfreich wären. Es wird um Prüfung der Ergänzung der vorhandenen Beschilderung der aufgeführten Hausnummern gebeten.

 

Ebenso sollten derartige Hinweisschilder für Hohe Düne 22-27 im Kapitän-Hahn-Weg angebracht werden. Da es sich hier um eine neue Beschilderung handelt, wird die Thematik im Bau- und Verkehrsausschuss des Ortsbeirates beraten.

 

Herr Lässig nimmt ab 19:45 Uhr wieder an der Sitzung teil.

 

Frau Köneking und Herr Klützke stellen fest, dass die Fahrbahn L22 Ortslage Torfbrücke und die Oberflächenbefestigung des Weges zum Bahnhof Schwanenberg dringend einer Sanierung bedürfen. Hierzu verliest Herr Klützke einen Vorschlag zu einem Schreiben an den Bausenator. Der Ortsbeirat legt fest, dieses Schreiben dem Bausenator durch das Ortsamt zukommen zu lassen.

 

Herr Lässig schlägt vor, den Abfallbehälter vor der Kleingartenanlage Radelsee entfernen zu lassen, da die Kleingärtner diesen als Möglichkeit zur Entsorgung ihrer Haus- und Gartenabfälle nutzen. Der Ortbeirat nimmt dies zur Kenntnis.

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