03.05.2018 - 5.1 Bewerbung um die Austragung der Bundesgartensch...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Dr. Müller-von Wrycz Rekowski führt in das Thema Bundesgartenschau 2025 ein und informiert zu den Gesprächen mit der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns. Demnach befürworten die verschiedenen Ministerien die Bewerbung Rostocks als BUGA-Standort und stellen Fördermittel für das Vorhaben in Aussicht.

 

Herr Schwarz vom Büro SINAI Gesellschaft von Landschaftsarchitekten mbH stellt die Planungen für die BUGA 2025 mit einer PowerPoint-Präsentation vor.

 

Die geladenen Ausschüsse stellen dem Planungsbüro und dem Senator Fragen zum vorgestellten Konzept sowie dessen Umsetzung.

 

Herr Nadolny hält die BUGA für ein Wagnis, da bisher keine Fördermittel verbindlich zugesagt wurden. Nach seiner Auffassung gibt es weitere städtische Projekte, die wichtiger für die Rostocker Bürger sind.

 

Frau Jens merkt an, dass nicht alle städtischen Projekte realisiert werden können. Dazu gibt es eine Prioritätenliste. Sie regt an, dass zu diesen Projekten die jeweiligen Fördermittelprogramme und -höhen zugeordnet werden sollen. Hinsichtlich der Planungen der BUGA weist sie insbesondere noch auf die Nachnutzung hin.

 

Herr Dr. Müller-von Wrycz Rekowski antwortet, dass die Stadt keine Fördermittel für städtebauliche Einzelprojekte (z.B. Brücke über Warnow) erhält. Nur im Rahmen der BUGA sei es möglich, zusätzliche Fördergelder zu akquirieren und eine städtebauliche Entwicklung in diesem Ausmaß voranzutreiben, da eine BUGA eine hohe Ausstrahlungswirkung für das gesamte Land hat. Auch wenn es bisher keine verbindliche Zusage für Fördermittel gibt, geht er davon aus, dass das Wort der Landesregierung verlässlich ist. Eine Absage wäre sofort erfolgt. Falls die Fördermittel seitens der Landesregierung für die Vorhaben im Rahmen der BUGA nicht zugesagt werden, findet keine Bewerbung statt.

 

Herr Schwarz fügt hinzu, dass beispielsweise für die geplante Blumenhalle ein Investor zu finden ist. Eine Erstnutzung für die BUGA sollte dann vertraglich festgehalten werden. Die anderen Teilprojekte werden ebenfalls nachhaltig erhalten bleiben.

 

Frau Schweinitz erkundigt sich nach der Verfahrensweise, wenn die Entscheidung für Rostock gefallen ist, und ob auch nur Teilprojekte realisiert werden können.

 

Herr Schwarz antwortet, dass bisher keine BUGA oder IGA so realisiert wurde wie geplant. Er macht noch einmal deutlich, dass über das Konzept und nicht über die einzelnen Objekte beschlossen wird. Erst nach der Kostenschätzung für die Einzelprojekte soll im Jahr 2020 eine Leitentscheidung getroffen werden. Dennoch dürfen wichtige Elemente nicht gestrichen werden.

 

Herr Engelmann erfragt, ob es ebenfalls ein Eingang vom Dierkower Kreuz und von Gehlsdorf geben wird, und ob der Bau eine Brücke zwingend notwendig ist. Alternativ könnte dort auch ein intensiver Schiffverkehr (Shuttle) erfolgen.

 

Herr Schwarz erläutert, dass ein großer Eingangsbereich auf Höhe des Osthafens geplant ist. Eine Brücke stellt die schnellste und bequemste Verbindung dar. Die Brücke kann ab Windstärke 7 bzw. 8 nur eingeschränkt genutzt werden. Gleiches gilt jedoch auch für den Schiffverkehr auf dieser Strecke.

 

Frau Jens informiert weiterhin, dass die Kosten bei Ausstieg nach Vertragsschluss mit zunehmender Zeit ansteigen.

Reduzieren

Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

3

 

 

 

Dagegen:

1

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

4

 

Abgelehnt

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage